Beschlussvorlage - III/074/2016

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Fraktionen im Rat der Stadt Erkelenz von CDU, FDP und Freien Wählern/UWG stellen mit Datum vom 28.10.15 den gemeinsamen Antrag zur „Änderung der Einbahnstraßenregelung in der Kölner Straße“.

 

Als Begründung wird angeführt:

 

„Vor dem Hintergrund der Baumaßnahmen im Bereich der oberen Kölner Straße (neues Amtsgericht) ist der Verkehrsfluss in die Kölner Straße unbefriedigend. Wir versprechen uns von einem Umdrehen der Fahrtrichtung einen verbesserten Verkehrsfluss in die Innenstadt/Kölner Straße hinein. Dieser erfolgt zukünftig von 3 Richtungen (Tenholter Straße, H.-J.-Gormanns-Straße und vom geöffneten Kölner Tor). Die Kunden erreichen auf diesem Weg schneller und unmittelbarer die direkten Parkplätze in der Kölner Straße und die großen Tiefgaragen am Netto und der Sparkasse.“

 

Die Verwaltung hat die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Antrages geprüft. Eine Umsetzung ist  möglich. Es müsste lediglich die Beschilderung im Straßenbereich angepasst werden.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

….

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Geringfügige Kosten für die Änderung der Beschilderung

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