Beschlussvorlage - III/072/2016

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die SPD – Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz stellt mit Datum vom 29.10.15 den Antrag auf „Überarbeitung der Parkraumsituation der Stadt Erkelenz“. Als Beschlussentwurf und Begründung wird angeführt:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt das Parkraumkonzept grundlegend zu überarbeiten, die Ansprüche des Parkplatzdrucks vor allem auf die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept (z. B. Abschnitt: Mobilität u. Verkehr/bewusste Mobilität) hin abzustimmen und auf die in Zukunft zu erwartenden Bedürfnisse an eine moderne und bürgerfreundliche Innenstadt und Mobilitätsanforderungen (insbesondere Elektromobilität) anzupassen.“

 

Auf fachlicher Ebene sind die Begriffe „Parkraumsituation“ und „Parkraumkonzept“ nicht bekannt. Die Stadt Erkelenz hat ein Parkraumbewirtschaftungskonzept, ein Parkleitsystem und Aussagen im Verkehrsentwicklungsplan zum Thema Ruhender Verkehr in der Kernstadt Erkelenz. Seitens der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass sich der Antrag auf das „öffentliche Parkraumangebot“ in der Kernstadt Erkelenz bezieht. Sollte diese Interpretation falsch sein, müsste die antragstellende Fraktion den Antrag entsprechend konkretisieren.

 

Allgemein ist zum Thema ruhender Verkehr in der Kernstadt von Erkelenz zu sagen, dass seit 2001 insgesamt 3 Untersuchungen des öffentlichen Parkraumangebotes stattgefunden haben, zuletzt sehr umfangreich bei der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes in den Jahren 2005 bis 2008.  Die darin getroffenen Aussagen zum Thema ruhender Verkehr gelten bis heute unverändert.

 

Das Angebot an öffentlichen Stellplätzen in der Kernstadt Erkelenz ist historisch gewachsen und verteilt sich auf die bekannten größeren Parkierungsanlagen und auf eine Vielzahl von Stellplätzen im Straßenbereich. Das Parkraumangebot im öffentlichen Bereich ist daher im historisch gewachsenen Stadtkern von Erkelenz in größeren Maßstäben gar nicht änderbar, es sei denn, dass eine Veränderung bei den vorhandenen größeren Parkierungsanlagen gewünscht ist. Dann müsste der vorliegende Antrag allerdings konkretisiert werden.

 

Eine Änderung des Verkehrsentwicklungsplanes zum Thema ruhender Verkehr ist ebenfalls nicht beantragt und aus Sicht der Verwaltung auch entbehrlich. Die seinerzeit verabschiedeten generellen Zielsetzungen des Verkehrsentwicklungsplanes im Rahmen des Trendszenarios und ebenso die beschriebenen Maßnahmen des im Dezember 2015 beschlossenen Klimaschutzkonzeptes sind bereits Auftrag für konkretes Verwaltungshandeln.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag der SPD-Fraktion daher entweder entsprechend zu konkretisieren oder abzulehnen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf(in eigener Zuständigkeit):

„Der Antrag der SPD-Fraktion „die Verwaltung zu beauftragen das Parkraumkonzept grundlegend zu überarbeiten, die Ansprüche des Parkplatzdrucks vor allem auf die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimaschutzkonzept (z. B. Abschnitt: Mobilität u. Verkehr/bewusste Mobilität) hin abzustimmen und auf die in Zukunft zu erwartenden Bedürfnisse an eine moderne und bürgerfreundliche Innenstadt und Mobilitätsanforderungen (insbesondere Elektromobilität) anzupassen“ wird abgelehnt.“

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Finanz. Auswirkung

 

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