Beschlussvorlage - A 30/180/2015

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz ist seit dem 01.09.2007 im Besitz einer feststoffbefeuerten Realbrandausbildungsanlage (Befeuerung mit Holzpaletten) in Form einer Wärmeerfahrungsanlage (kurz: WEA) für die Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern der Freiwilligen Feuerwehr Erkelenz.

 

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass externe Feuerwehren und Einrichtungen (Feuerwehrfachfirmen) die WEA der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz nutzen. Für diese Nutzung werden Gebühren erhoben.

 

Aufgrund dessen wurde am 16.04.2008 eine Gebührensatzung für die Nutzung der Wärmeerfahrungsanlage, seinerzeit als Wärmegewöhnungsanlage der Feuerwehr Erkelenz bezeichnet, erlassen.

 

Diese Satzung wurde nunmehr überarbeitet und die Gebühren (§ 6) den heutigen Standards angepasst. Es wurden nunmehr neue Ausbildungsmodule (1 – 4) festgelegt und hierfür die entsprechenden Gebühren festgesetzt. Bisher wurden lediglich für drei Modulausbildungen Gebühren erhoben.

 

Bei Modulausbildung 1 wurde bislang für fünf Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten) ein Pauschalbetrag von 75 € erhoben. Bei der neuen Modulausbildung 1 wird die Gebühr für jede Unterrichtseinheit auf 35 € festgesetzt.

 

Bei der Modulausbildung 2 wurde in der bisherigen Satzung die Gebühr je Teilnehmer mit 70 € berücksichtigt. Es wird im neuen Satzungsentwurf hier keine personenbezogene Gebühr mehr erhoben, sondern ein Pauschalbetrag von 120 € (max. für 18 Teilnehmer), da dieser Ausbildungsabschnitt nun an einem Modell demonstriert wird.

Für die Modulausbildung 3 wird die bisherige Gebühr von 70 € / Teilnehmer auf 90 € / Teilnehmer angehoben.

 

Für die neue zusätzliche Modulausbildung 4 beträgt die Gebühr je Teilnehmer 90 €.

 

Ferner wurden im § 7 des neuen Satzungsentwurfs die Gebühren für die Gestellung eines wasserführenden Feuerwehrfahrzeuges von 110 € auf 125 € (je Stunde) erhöht.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift im Entwurf als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Nutzung der Realbrandausbildungsanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz wird erlassen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebühreneinnahmen werden unter dem Produktsachkonto 02150004311000 verbucht.

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Anlagen

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