Beschlussvorlage - A 66/341/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Erkelenz, Fortschreibung 2016 - 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbauamt / Städtischer Abwasserbetrieb
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
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Vorberatung
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27.10.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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16.12.2015
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Tatbestand
Tatbestand:
Einleitung:
Seit 1979 beinhaltet das Landeswassergesetz Nordrhein – Westfalen die Pflicht zur Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten (ABK). Für das Stadtgebiet Erkelenz wurde erstmalig im Jahre 1987 ein solches Konzept aufgestellt.
Gegenstand des Beschlusses ist die 5. Fortschreibung des ABK. Es umfasst den Zeitraum 2016 bis 2021.
Inhalt des ABK:
Der Mindestinhalt des ABK sowie die zu wählenden Darstellungsformen sind in der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden“ (RdErl. d. MUNLV vom 27.12.2007) festgelegt.
Insbesondere enthält das vorliegende ABK:
- Einen Rückblick auf den Umsetzungszeitraum des letzten ABK
- Einen Rückblick auf die in diesem Zeitraum umgesetzten Maßnahmen
- Aussagen zum Stand der Abwasserreinigung in Erkelenz
- Allgemeine Angaben zu Entwässerungsgebieten, Einleitungen in Gewässer
- Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung im Stadtgebiet
- Eine Aufstellung aller notwendigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen für den Zeitraum 2016 bis 2021
- Angaben zur Umsetzung des § 61a LWG „Dichtheitsprüfung privater Hausanschlussleitungen“
Die in den Folgejahren im Stadtgebiet umzusetzenden Maßnahmen (z.B. Kanalbau, Bau von Abwasseranlagen, Sanierungen) sind in Anlage 6.2 einzeln mit geschätzten Investitionssummen und Umsetzungszeitraum aufgeführt.
Hierbei sind die Maßnahmen bis 2021 verpflichtend umzusetzen (Abweichungen müssen gegenüber der Wasserbehörde begründet werden).
Für den Zeitraum nach 2021 kann das Programm spätestens bei der nächsten Überarbeitung des ABK im Jahre 2021 angepasst/ abgeändert werden.
Die zu erwartenden Investitionen in den Folgejahren (Kanalneubau, Kanalsanierung) liegen auf ähnlichem Niveau wie im Zeitraum 2010 – 2015.
Abschließend bleibt festzustellen, dass der Stand der Abwasserableitung und Behandlung in Erkelenz auch aufgrund der umfangreichen Investitionen in den vergangenen Jahren einen hohen Standard und weitgehende Rechtskonformität erreicht hat.
Es werden in den nächsten Jahren hydraulische und bauliche Kanalsanierungen sowie Investitionen im Bereich der Abwasserreinigungsanlage Erkelenz den Schwerpunkt der Investitionen ausmachen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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