Beschlussvorlage - 0/51/179/2015

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Den Ausschussmitgliedern wurde der Teilergebnisplan 2016 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sowie eine Übersicht über die Finanzplanung für den Zeitraum 2016-2019 zur Kenntnisnahme übersandt.

 

Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales hat nachstehend die im Bereich der Jugendhilfe zu erwartenden Erträge und Aufwendungen für 2016 ermittelt und mit den beabsichtigten Investitionsmaßnahmen zur Aufnahme in die Planung für die Jahre 2016 bis 2019 vorgeschlagen.

 

I. Teilergebnisplan:

 

Aus dem als Anlage beigefügten Teilergebnisplan und der nachstehenden Zusammenfassung der vier Produktgruppen des Produktbereiches 06 ist zu ersehen, das für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe ordentliche Aufwendungen in Höhe von 20.864.586 und ordentlichen Erträgen in Höhe 9.046.082 für das Jahr 2016 eingeplant sind.

  

Produktgruppe

Erträge 2016

Aufwendungen 2016

Ergebnis 2016

06 01

Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (freie Träger)

3.060.300

4.762.410

-1.702.110

06 02

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

3.875.755

7.874.459

-3.998.704

06 03

Kinder- u. Jugendarbeit

75.727

990.307

-914.580

06 04

Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

2.034.300

7.237.410

-5.203.110

Summe

Ansätze 2016

9.046.082

20.864.586

-11.818.504

 

Ansätze 2015

8.068.449

18.988.597

-10.920.148

 

 

Hier ist eine Steigerung der Erträge von 12,12 % und eine Steigerung der Aufwendungen von 9,88 % zu verzeichnen.

 

Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 2015 zu 2016 können Sie aus der vergleichenden nachfolgend aufgeführten Tabelle entnehmen.

 

 

Produktgruppe

2015

2016

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

06 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung

(freie Träger)

2.894.615

 

4.373.879

 

-1.479.264

 

3.060.300

4.762.410

-1.702.110

06 02 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

(eigene Einrichtungen) und Tagespflege

3.846.067

 

7.418.981

 

-3.572.914

 

3.875.755

7.874.459

-3.998.704

06 03 Kinder- u. Jugendarbeit

79.377

 

984.797

 

-905.420

 

75.727

990.307

-914.580

06 04 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

1.248.390

 

6.210.940

 

-4.962.550

 

2.034.300

7.237.410

-5.203.110

Summe

8.068.449

 

18.988.597

 

-10.920.148

 

9.046.082

20.864.586

-11.818.504

 

 

Wie aus dieser Aufstellung zu entnommen werden kann, werden auch in diesem Jahr erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen, um die Aufgaben sowohl im freiwilligen als auch im pflichtigen Teil qualitätsorientiert und sachgerecht wahrnehmen zu können.

Die Aufwendungen lassen sich zwei großen Bereichen zuordnen. Dies sind zum einen die notwendige Kinderbetreuung und andererseits die erforderlichen Hilfen für junge Menschen und ihre Familien. Neu hinzugekommen sind  Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die erstmalig zum Tragen kommen.

 

Die Steigung der Erträge bei der Kinderbetreuung sind Auswirkungen der KiBiz-Reform, bei der eine 1,5 %ige Erhöhung der Kind- und U-3 Pauschalen zu verzeichnen ist. Weiterhin sind die Mittel im Rahmen von Plus Kita, Sprachförderung und Verfügungspauschalen vom Land zu erwarten. Beim Elternbeitragsaufkommen sind in Folge der Änderung der Beitragssatzung höhere Erträge zu erwarten. Damit verbunden sind aber auch Mehraufwendungen im Personalbereich.

 

Aufgrund der Kündigung der Trägerschaft der Johanniter wurden vorsorglich die entsprechenden Mittel bei der Produktgruppe 06.02 so eingeplant, als wenn der Kindergarten in städtischer Trägerschaft fortgeführt werden müsste. Zudem sind aufgrund von Tariferhöhungen zusätzlich Personalkosten in den stadteigenen Kitas eingeplant worden.

 

Grundsätzlich sind die Haushaltskalkulationen im Bereich der Kindertagesstätten recht schwierig, da diese unmittelbar von der Inanspruchnahme der Kindergartenplätze durch die Eltern sowie von den variierenden Buchungszeiten abhängig sind.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor in der Kalkulation ist die nicht absehbare steigende Zahl der Zuzüge von Kindern von asylbegehrenden Familien, die ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben.

 

Im Bereich der Hilfe zur Erziehung bei jungen Menschen und ihren Familien sind die Fallzahlen stabil bis auf Kostensteigerungen in den Bereiche Eingliederungshilfe und Vollzeitpflege. Neu und somit erstmalig wurden 600.000 EUR für unbegleitete Flüchtlinge eingeplant. Bei der Kostenerstattung von anderen Jugendhilfeträgern werden auch im Jahre 2016 Mehreinnahmen von ca. 700.000 zu erwarten sein.

 

II. Teilfinanzplan:

 

Produktgruppe 06 01 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Freie Träger)-

 

Im Bereich der Freien Träger ist der Ausbau des Angebots im U-3-Bereich abgeschlossen. Allerdings stehen  Mittel des Bundes in Höhe von 216.000 Euro für den

U-3 Ausbau in 2016 zur Verfügung. Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden für die Ertüchtigung der Katholischen Kindertagesstätte in Holzweiler sowie dem Neubau der Katholischen Kindertagesstätte in Borschemich -neu- einkalkuliert.

 

Produktgruppe 06 02 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Einrichtungen in eigener Trägerschaft)-

 

Im Hinblick auf den Rechtsanspruch in der U-3-Betreuung sind die Investitionen der Stadt Erkelenz in 2014 abgeschlossen worden. Für den Haushalt 2016 wurden lediglich Mittel für Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von Spielgeräten und Mobiliar in einzelnen KiTa`s eingeplant.

 

Durch den engagierten Ausbau des U-3 Platzangebotes in den Kindertagesstätten und dem daraus resultierenden Verlust an Ü-3 Plätzen wurde für eine Vorläufergruppe in der Pestalozzischule ein Betrag von 34.000 Euro eingeplant.

 

Produktgruppe 06 03 - Einrichtung der Jugendarbeit -

 

Bei den Einrichtungen der Jugendarbeit sowie der Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet wird die Qualität der letzten Jahre durch weitgehend gleiche Aufwendungen in 2016 weiterhin gewährleistet sein. Zuweisungen des Landes werden in diesem Bereich nicht gewährt, so dass die Stadt Erkelenz dies allein zu finanzieren hat.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2016 und für die Finanzplanung für die Jahre 2016 – 2019 für den Produktbereich 06 – Kinder, Jugend- und Familienhilfe, dessen das Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind im Detail dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 zu entnehmen.

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Anlagen

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