Beschlussvorlage - A 20/329/2015

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Mit der beigefügten Satzungsänderung sollen zwei verschiedene Sachverhalte der aktuellen Entwässerungssatzung neu geregelt werden:

 

1.

Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen nach tatsächlichen Kosten

§ 24 Absatz 1 der Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 - in der aktuellen Fassung sieht vor, dass die Aufwendungen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung und die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitung an die öffentlichen Abwasser- anlagen der Stadt zu ersetzen sind. Während Absatz 4 des § 24 vorsieht, dass die Aufwendungen für die Erneuerung, Veränderung oder Beseitigung einer

Anschlussleitung und die Kosten für die Unterhaltung der Anschlussleitung

in der tatsächlich geleisteten Höhe zu ersetzen sind, sieht Absatz 2 des § 24 vor, dass der Aufwand für die Herstellung nach Einheitssätzen abzurechnen ist. Diese Einheitssätze verringern oder erhöhen sich entsprechend, wenn die Messzahlen für Bauleistungspreise und Preisindizes um mindestens +/- 5 % vom zuletzt zugrunde gelegten Preisindex abweichen.

 

Die tatsächlichen Herstellungskosten für Grundstücksanschlussleitungen sind mittlerweile jedoch in der Regel deutlich höher,  als dies unter Berücksichtigung der Einheitssätze in Rechnung gestellt werden darf. Die Differenzbeträge müssen demzufolge vom Städtischen Abwasserbetrieb, und damit von der Gesamtheit der Abwassergebührenzahler, übernommen werden. Die

 

Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW sieht allerdings vor, dass auch der Aufwand für die Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet werden kann. Dementsprechend soll die Entwässerungssatzung angepasst werden.

 

 

 

 

 

2.

Aufteilung der Schmutzwassergebühr

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 27.10.2015 wurde beschlossen, dass aufgrund der Abwassergebührenkalkulation für 2016 die Gebührenanteile für den Transport des Schmutzwassers von 0,61 €/m³ auf 0,58 €/m³ Schmutzwasser gesenkt werden können. Der Beschluss  wird durch den geänderten § 28 Abs. 14 der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz umgesetzt.

 

 

Die unter den zwei Punkten aufgeführten Änderungen sind in der beigefügten 13. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz eingearbeitet. Daneben ist noch eine synoptische Darstellung der einzelnen Änderungen beigefügt.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an  den Rat):

Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 13. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen“.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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