Beschlussvorlage - A 66/343/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Erkelenz Brückstraße Kanal- und Straßenbauhier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbauamt / Städtischer Abwasserbetrieb
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
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Entscheidung
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27.10.2015
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Tatbestand
Tatbestand:
Im Bereich der Brückstraße zwischen Anbindung Kreisverkehr und Oestricher Straße ist die Kanalisation in Auswertung der aktuellen Kamerabefahrungsdaten schadhaft und sanierungsbedürftig.
Aufgrund des Alters und des Umfangs der Schäden macht eine Sanierung bspw. mittels Inlinern wenig Sinn. Der Hauptkanal und soweit notwendig die Hausanschlüsse werden baulich erneuert. Die Maßnahme ist Gegenstand der Generalentwässerungsplanung und des mit der Bezirksregierung Köln abgestimmten Abwasserbeseitigungskonzeptes.
Die Fahrbahn und die Nebenanlagen befinden sich ebenfalls in einem schlechten Zustand. Teilweise sind Grenzen überbaut. Durchgehend ausreichend breite Gehwege sind im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche nicht gegeben.
Es ist vorgesehen, Kanalisation und Verkehrsfläche im Rahmen einer Komplexmaßnahme gemeinsam zu erneuern. Eine Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung ist aufgrund des Alters nicht notwendig.
Auf Grundlage des 10-Schritte Modells sind die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig informiert und im Sommer 2015 unter Bereitstellung der vorgesehenen Ausführungsvariante beteiligt worden. Es ist beabsichtigt, Beiträge auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes zu erheben.
Insgesamt wurden von 23 Grundstückseigentümern Anregungen und Kritik vorgebracht. Die dokumentierte Abwägung ergibt sich aus der Anlage.
Die Brückstraße soll in Anlehnung an die Ist–Situation innerhalb der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche neu gestaltet werden.
Der Ausbau wird grundsätzlich im Trennsystem (bauliche Trennung zwischen Gehwegen und Fahrbahn) umgesetzt. Dabei sind gestalterisch Zwischenstrecken niveaugleich in Pflasterbauweise herzustellen. Der Bereich soll als Tempo 30 Zone mit Rechts- vor Links- Regelung ausgewiesen werden. Sämtliche Kreuzungs- und Einmündungsbereiche werden mit dem Ziel einer Geschwindigkeitsdämpfung in erhabener Bauweise ausgeführt.
Nachfolgend werden die einzelnen Abschnitte beschrieben:
- Kreisverkehr bis Anton–Heinen-Straße
- Ausbau im Trennprinzip
- Einbahnstraße mit Radfahrer in Gegenrichtung frei
- Parken auf den Nebenanlagen
- Mittelabschnitt von Nr. 52/Corsten bis Kindergarten in Pflasterbauweise niveaugleich, Zufahrt über Schwellenstein
- Anton-Heinen-Straße bis Oestricher Straße
- Ausbau im Trennprinzip
- Parken im Fahrbahnbereich
- Mittelabschnitt von Einmündung „Kaiser-Karls-Weg“ bis Einmündung „Im Mühlenfeld“ in Pflasterbauweise niveaugleich, Zufahrt über Schwellenstein
Ziel der Planung war unter anderem:
- Die gegebenen öffentlichen Stellplätze weitgehend zu erhalten
- Die Zielgeschwindigkeiten auf die gegebene Nutzung und mögliche Ausbausituation anzupassen
- Einen Ausbauquerschnitt zu realisieren, der den Anforderungen aller Nutzergruppen gerecht wird und sich in die einschlägigen technischen Regelwerke einpasst sowie den Anforderungen der StVO genügt.
- Sichtverhältnisse zu optimieren und Vorfahrtsregelungen selbsterklärend zu gestalten (z.B. Kreuzung Anton-Heinen–Straße)
- Den Anregungen der Anlieger soweit wie möglich zu folgen
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Brückstraße in Erkelenz gemäß den Plänen mit den Nummern: 639.2.401-405 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln grundhaft auszubauen.
Die Kanalisation ist gemäß der Plandarstellung: 639.1.401-404 vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln ebenfalls zu erneuern.“
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die benötigten Mittel für den Straßenausbau sind bei der Maßnahme E 12010026 im Gesamtumfang von 1.000.000 Euro für die Jahre 2015/16 eingeplant bzw. für die Jahre 2016/2017 im Haushaltsplan 2016 angemeldet.
Die benötigten Mittel für den Kanalbau sind bei der Maßnahme A 11020049 im Gesamtumfang von 1.000.000 Euro für die Jahre 2015/16 eingeplant bzw. für die Jahre 2016/2017 im Haushaltsplan 2016 angemeldet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,7 kB
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