Beschlussvorlage - A 10/165/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung des Stadtwappens der Stadt Erkelenz durch die Fa. Metall-Design
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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22.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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29.06.2005
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Fa. Metall-Design, St. Sebastianusstr. 3, 50181 Bedburg, fertigt Metalluntersetzer, die mit dem Stadtwappen versehen sind. Die Untersetzer werden über Einzelhändler als Souvenirs in den jeweiligen Städten verkauft.
Mit e-mail vom 14.12.2004 beantragte die Firma Metall-Design die Genehmigung zur Verwendung des Erkelenzer Wappens.
Nach Vorlage eines entsprechenden Musters bestehen keine Bedenken, die Verwendung des Wappens für den beantragten Zweck zu genehmigen.
Gem. Art. 2 (4) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz muss der Rat der Verwendung von Hoheitszeichen zustimmen.
