Beschlussvorlage - A 10/165/2005

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Fa. Metall-Design, St. Sebastianusstr. 3, 50181 Bedburg,  fertigt Metalluntersetzer, die  mit dem  Stadtwappen versehen sind. Die Untersetzer werden  über Einzelhändler als Souvenirs in den jeweiligen Städten verkauft.

Mit e-mail vom 14.12.2004 beantragte die Firma Metall-Design die Genehmigung zur Verwendung des Erkelenzer Wappens.

Nach Vorlage eines entsprechenden Musters bestehen keine Bedenken,  die Verwendung des Wappens für den beantragten Zweck zu genehmigen.

Gem. Art. 2 (4) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz muss der Rat der Verwendung von Hoheitszeichen zustimmen.

 

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

Der Firma Metall-Design wird gestattet, das Wappen der Stadt Erkelenz zur Herstellung von Metalluntersetzern zu verwenden.

Die Genehmigung kann jederzeit  widerrufen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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