Beschlussvorlage - A 80/095/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der klassifizierten Stadtmarketingveranstaltungenhier: Weihnachtsmarkt 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
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Vorberatung
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08.09.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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10.09.2015
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe hatte zuletzt die nachfolgend genannten wiederkehrenden Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing Veranstaltungen für die Jahre 2015 bis 2017 beschlossen:
1. | 26.03.2015 | Osterbrunnen Schmücken |
2. | 03.05.2015 | 7. Fahrradfrühling (verkaufsoffener Sonntag) |
3. | 14./16./17.05.2015 | 64. Reit- und Springturnier |
4. | Mai 2016 | 18. Intern. Grenzlandrallye; findet im 2-Jahres-Rhythmus statt. |
5. | 04. bis 08.06.2015 | 40. Lambertusmarkt |
6. | 14.06.2015 | 18. west city Lauf |
7. | 05.07.2015 | 24. Niederrheinischer Radwandertag; in 2016 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier |
8. | 11.09. bis 14.09.2015 | Burgkirmes |
9. | 26.09./27.09.2015 | Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag) |
10. | 03./04.10.2015 | 17. Bauernmarkt, Hohenbusch |
11. | 23. bis 25.10.2015 | Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag) |
12. | 27. bis 29.11.2015 | Lecker Weihnachten auf dem Markt mit verkaufsoffenem Sonntag |
13. | 28. bis 29.11.2015 | Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg |
14. | vor. 23.11. bis 27.12.2015 | Weihnachtsmarkt auf dem Johannismarkt |
In der Zwischenzeit wurden die verschiedenen Veranstaltungen, die in der Vorweihnachtszeit stattgefunden haben, gemeinsam mit den Veranstaltern bewertet und konzeptionell überarbeitet. Außerdem fanden Gespräche mit weiteren Interessenvertretern (Wochenmarktbeschicker) statt, bei denen auch die Politik mit eingebunden war. Hierüber liegt ein umfassendes Protokoll vor.
Die weihnachtlichen Veranstaltungen sollen im Jahr 2015 wie folgt stattfinden:
- | Die Veranstaltung Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg findet unverändert statt. |
- | Die Veranstaltung Weihnachtsmarkt soll nicht auf dem Johannismarkt aber auf dem Marktplatz vom 23.11. bis 22.12.2015 stattfinden. Der Weihnachtsmarkt hat täglich von 11 bis 21 Uhr geöffnet. Von Freitag bis Sonntag bis 22 Uhr. Die Veranstaltungsfläche erstreckt sich vom Alten Rathaus bis zum Glockenspiel und bis zum Parkplatz. Es wird ein weihnachtlicher Eingangsbogen aufgebaut. Eisstock Schießen, Kinderkarussell, Weihnachtskrippe sowie Sitzgelegenheiten in den Arkaden werden vom Veranstalter angeboten. Es gibt Weihnachtshütten mit Speisen und Getränken, Kunsthandwerk und Dekoartikeln und die „Flexibude“ für soziale Projekte. Der Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz soll ein Jahr auf Probe durchgeführt werden. |
- | Die Veranstaltung „Lecker Weihnachten“ soll nicht stattfinden. |
- | Die Kutschfahrt des Nikolaus plant der Gewerbering Erkelenz e.V. durchzuführen am Sonntag, 29.11.2015 |
- | Der Marktparkplatz steht am 20.11., 27.11., 4.12., 11.12. und 18.12.2015 (freitags) zum Parken nicht zur Verfügung. Ein Teil der Wochenmarktstände wird dort aufgebaut. Die Verwaltung beabsichtigt für diese Tage Ersatzparkplätze auf dem Johannismarkt anzubieten. So kann ein Teil der an den fünf Freitagen nicht zur Verfügung stehenden Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz kompensiert werden. |
- | Der Wochenmarkt am Dienstag kann mit dem Weihnachtsmarkt integriert werden. Hier müssen einige Wochenmarktstände in die Fußgängerzone ausweichen. |
- | Erwirtschaftete Überschüsse aus der Veranstaltung Lecker Weihnachten wurden nach Angaben des Gewerbering Erkelenz e.V. für die Weihnachtsbeleuchtung genutzt, die nun durch den Wegfall der Veranstaltung nicht mehr zur Verfügung stehen. Der erbetene Nachweis, aus dem die Finanzierungslücke zu bewerten ist, wurde der Verwaltung nicht vorgelegt. Somit kann keine Entscheidung getroffen werden, ob eine Kostenbeteiligung der Stadt Erkelenz erfolgen kann. |
Die nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketing Veranstaltung sind aus Sicht der Verwaltung voll erfüllt:
- | (Über)regionaler Charakter |
- | Alleinstellungsmerkmal |
- | Besucherzahlen |
- | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale |
- | Imagefaktor |
- | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte |
- | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin. |
- | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein. |
Mit der Klassifizierung als Stadtmarketing Veranstaltung können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:
- | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung |
- | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen |
- | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. |
- | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung |
- | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) |
- | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. |
- | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft |
- | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos |
- | Bericht im Stadtkalender |
- | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) |
- | Ankündigung auf dem Parkleitsystem |
- | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung |
- | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern |
Für das Jahr 2015 empfiehlt das Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing die Veranstaltung Weihnachtsmarkt (Veranstaltung auf Probe) mit der oben aufgeführten Konzeption als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltung zu beschließen.
