Beschlussvorlage - A 10/229/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
18.06.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Erkelenz
|
Entscheidung
|
|
|
24.06.2015
|
Tatbestand
Tatbestand:
Die bestehende Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Erkelenz datiert vom 29.12.2001 und beruhte bereits damals auf der Mustersatzung einschließlich Mustertarif des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Ende 2013 hat der Städte- und Gemeindebund die Mustersatzung aktualisiert und die Tarife auf der Grundlage einer aktuellen Gebührenkalkulation (Personal- und Materialkostenkalkulation) angepasst. In der Folge haben die Städte und Gemeinden - soweit nicht bereits in der Zwischenzeit geschehen - damit begonnen, ihre jeweiligen Satzungen und Tarife an das aktuelle Muster anzupassen.
In Erkelenz sind die Verwaltungsgebührentarife der Satzung somit seit nunmehr
13 ½ Jahren unverändert. Eine Anpassung an die tatsächlichen Kosten sollte deshalb erfolgen.
Als Grundlage für diese Anpassung wird die Mustertarifstruktur vorgeschlagen.
Mit den Fachämtern wurde hausintern abgeklärt, welche Verwaltungsgebühren entfallen können. Demnach entfallen die bisherigen Tarifstellen 11 „Ausgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen“ und 15 „Entgegennahme, Prüfung, Ausfüllung des Antrags auf Befreiung von dem Rundfunkbeitrag“. Die Leistungen nach Tarifstelle 11 sollen nach Aussage des Fachamtes für die zentrale Vergabestelle gem. Tarifstelle 1 berechnet werden und nach Einrichtung der zentralen Vergabestelle und Einführung der elektronischen Vergabe nicht mehr anfallen. Die Leistung nach Tarifstelle 15 ist nach zwischenzeitlich erfolgter Gesetzesänderung zum Rundfunkbeitrag für die Stadt Erkelenz nicht mehr relevant.
Neu aufgenommen wurden die Tarifstellen 14 „Abgabe von Druckstücken oder Vervielfältigungen ortsrechtlicher Vorschriften“. Hierzu ist anzumerken, dass diese Vorschriften regelmäßig kostenfrei im Internet eingesehen werden können, worauf Interessenten auch zurückgreifen sollten. Ebenfalls neu aufgenommen ist auf Vorschlag des Fachamtes die Tarifstelle 15 „Bereitstellung und Einsichtnahme in Bauakten“, da hier bisher eine Gebührengrundlage fehlte. Die Gebühr ist allerdings
– wie aus der Tarifübersicht ersichtlich – nicht für Verfahrensbeteiligte in laufenden Verfahren vorgesehen, sondern nur für die Einsichtnahme nach abgeschlossenen Verfahren. Einsichtnahmen nach Informationsfreiheitsgesetzgebung werden ebenfalls nicht von der Tarifstelle 15. betroffen.
Die neue Satzung einschl. Tarife wird dem Hauptausschuss, der in Erkelenz gleichzeitig Finanzausschuss ist vorgelegt und ist nach dessen empfehlendem Beschluss dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Es fallen Mehreinnahmen je nach Nachfrage der einzelnen Dienstleistungen an. Da die Gebühren nach Verwaltungsgebührenordnung und nach spezialgesetzlichen Regelungen nicht getrennt voneinander verbucht werden, lassen sich die zu erwartenden Mehreinnahmen allerdings nicht berechnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
19,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
21,5 kB
|
