Beschlussvorlage - 0/51/174/2015
Grunddaten
- Betreff:
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Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflegehier: Neufestsetzung der Elternbeitragstabelle ab 2015/16 für die Kitas / Kindertagespflege in der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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27.05.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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18.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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24.06.2015
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.12.2014 die Neufassung der Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und Kindertagespflege beraten und beschlossen.
Mit dem entsprechendem Beschluss verband der Jugendhilfeausschuss am 02.12.2014 die Erwartung, die Elternbeitragstabelle unter dem Aspekt einer sozialen Staffelung gerade im unteren wie aber auch im oberen Einkommensbereich neu zu überarbeiten und die Beratung hierfür zügig zu ermöglichen. Es sollte möglichst vor Ablauf des laufenden Kindergartenjahres eine überarbeitete Beitragstabelle beschlossen werden.
Mit Anregung des JHA wird auch gleichzeitig eine Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt aus dem Jahre 2014 erfüllt. Die Gemeindeprüfungsanstalt schlug seinerzeit vor, weitere Einkommensgruppen im höheren Einkommensbereich zur Verbesserung der Einkommenssituation der Stadt Erkelenz zu bilden.
Die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales hat dies zum Anlass genommen, mit der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen auch gleichzeitig eine kreisweite Regelung anzustreben. Dies ist in Gesprächen mit den anderen vier Jugendämtern im Kreis Heinsberg auch gelungen.
Wie aus der Anlage 1 (Änderungssatzung) zu entnehmen ist, wurden im Gegenzug zur zurzeit gültigen Elternbeitragstabelle (Anlage 2) 10 statt 8 Einkommensgruppen gebildet.
In den drei unteren Einkommensbereichen erfolgte eine spürbare Anhebung der Einkommensgrenzen auf bis zu 3.000 Euro je Einkommensgruppe. Im oberen Bereich wurden 2 Einkommensgruppen neu hinzugefügt und die bis dahin letzte Einkommensgruppe wurde neu gebildet.
Was dies für eine mögliche Auswirkung auf das zu erwartende Elternbeitragsaufkommen haben kann, zeigt eine Auswertung für das letzte Jahr 2014. Die Berechnung wird in Anlage 3 dargestellt.
Im Jahr 2014 besuchten 1.575 Kinder die Kindertagesstätten oder wurden in der Tagespflege betreut. Die meisten Kinder, nämlich 292, kamen aus der dritten Einkommensgruppe bis zu 36.813 €. Dicht gefolgt von den Einkommensgruppen vier und fünf mit 251 bzw. 224 Kinder.
Mit einer Gesamtanzahl von 767 Kindern stellen diese drei Einkommensgruppen einen hohen Anteil der Kinder, die die Betreuung durch städtische Einrichtungen in Anspruch nehmen.
Der prozentuale Anteil an den Elternbeitragsaufkommen liegt bei den benannten drei Gruppen mit 40,48 % dem zu Folge auch recht hoch.
Würden nun in den unteren drei Einkommensgruppen, wie in der Anlage 1 vorgeschlagen, die soziale Staffelung durch Anheben der Einkommensgrenzen umgesetzt werden, könnten hiervon auf der Grundlage der Zahlen aus dem Jahre 2014 bis zu 585 = ca. 37 % der Kinder und deren Eltern hiervon profitieren, indem die Elternbeiträge ermäßigt würden oder der Besuch der Tagesstätte bzw. der Betreuung in der Tagespflege völlig kostenneutral wäre.
Bedeutsam ist auch die Tatsache, dass, wie aus der Anlage 3 zu entnehmen ist, in der Einkommensgruppe 8 bis zu 85.897 € = 28,19 %, zu der Elternbeitragssumme beigesteuert wird. Dies ist unter anderem auch der hohen Anzahl von insgesamt 275 Kindern geschuldet, die aus dieser Einkommensgruppe kommen.
Eine Erweiterung um zwei Einkommensgrenzen in der Elternbeitragstabelle würde die Möglichkeit eröffnen, die Elternbeiträge genauer an den tatsächlichen Einkommensverhältnissen der Eltern anpassen zu können. Des Weiteren könnten zu erwartende und eintretende Elternbeitragsausfälle aus den unteren Einkommensbereichen durch zu erwartende Mehreinnahmen im oberen Bereich ausgeglichen werden.
Neben der kreisweiten Anpassung der Elternbeiträge und Einkommensgruppen wurde auch die gemeinsame Regelung innerhalb der fünf Jugendämter erarbeitet, dass jedes Jahr gemäß § 19 Abs. 2 die Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 und dann jedes Jahr folgend um 1,5 %, so wie vom KiBiZ vorgesehen, erhöht werden.
Durch die genannten Änderungen würde eine kreisweite Harmonisierung der Elternbeiträge und der Einkommensgruppen erzielt.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz wird in der beifügten Entwurfsform beschlossen.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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122,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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67,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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229,8 kB
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