Beschlussvorlage - A 66/075/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenausbau Eimmündung Oestricher Straße / Anton-Heinen-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbauamt / Städtischer Abwasserbetrieb
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Betriebsausschuss
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Entscheidung
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23.06.2005
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Tatbestand
Tatbestand:
Am 10.3.2005 wurde im Bau- und Werksausschuss die Kanalsanierung und der erneute Straßenausbau der Oestricher Straße zwischen Anton-Heinen-Straße und Im Mühlenfeld in Erkelenz einstimmig beschlossen. Die beschlossene Planung enthielt u.a. einen Minikreisverkehr als Anbindung der Oestricher Straße an die Anton-Heinen-Straße.
Am 21.4.2005 wurde die Planung wie beschlossen den Anliegern vorgestellt. Die Kanalsanierung und der erneute Straßenausbau der Oestricher Straße wurde vom Grundsatz her toleriert. Von vielen Anliegern wurden Änderungen hinsichtlich zusätzlichem Parkraum, Zufahrten, Grundstücksregulierungen, etc. angeregt, die zu einem großen Teil in die jetzt überarbeitete Planung eingeflossen sind. Die Änderungen hingen im Bau- und Werksausschuss am 28.4.2004 aus (vgl. Mitteilung TOP A 1).
Auch hat der Bezirksausschuss Erkelenz in seiner Sitzung am 11.05.05 der überarbeiteten Planung für die Kanalsanierung und den Straßenausbau zugestimmt.
Der Minikreisverkehr im Einmündungsbereich zur Anton-Heinen-Straße ist jedoch Gegenstand kontroverser Diskussionen und zumindest bei einigen Anliegern der Oestricher Straße umstritten. 24 Eigentümer, 9 Mieter und 21 Anwohner der näheren Umgebung haben sich mit Unterschriften gegen den Minikreisverkehr ausgesprochen. Sie halten ihn für nicht erforderlich und wollen, wie zuletzt mit Schreiben vom 11.5.2005 ausgeführt, vor allem eine gestalterisch bessere Lösung.
Im vergangenen Jahr haben sich bereits 95 Haushalte der Anton-Heinen-Straße mit ca. 120 Unterschriften für eine Verkehrsberuhigung der Anton-Heinen-Straße ausgesprochen.
Vor diesem Hintergrund ist von der Verwaltung in Kenntnis des Gesamtzusammenhanges die Planung für den Minikreisverkehr entwickelt worden, der den Belangen aller Beteiligten am Besten gerecht wird. Auch haben sich die Sachinformationen, die den Ausschussmitgliedern am 10.03.2005 für Ihre Entscheidung zur Verfügung standen, nicht geändert.
Der Bezirksausschuss Erkelenz hat
in seiner Sitzung am 11.5.2005 im Zusammenhang mit einem Antrag der
FDP-Ratsfraktion vom November 2004 beschlossen, eine Verkehrszählung auf der
Anton-Heinen-Straße durchzuführen und Varianten zur Ausgestaltung der
Einmündung der Oestricher Straße aber auch des Ausgangs vom Ziegelweiherpark in
die Anton-Heinen-Straße zu erstellen.
Da der Minikreisverkehr ausschließlich zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Anton-Heinen-Straße vorgeschlagen wurde und keine verkehrsflussverbessernden Eigenschaften aufweisen sollte, ist eine Verkehrszählung überflüssig. Minikreisverkehre können zwischen 0 und 20.000 KFZ pro Tag errichtet werden. Der Verkehr in der Anton-Heinen-Straße wird ca. 5.000 bis 7.000 KFZ/d aufweisen. Daher ist die Verkehrsstärke kein Kriterium für die Errichtung des Minikreisverkehres.
Das wirksamste Mittel gegen die beobachteten zu hoch gefahrenen Geschwindigkeiten und damit zur Verkehrsberuhigung an dieser Stelle bleibt der Minikreisverkehr, der unter verkehrlichen Gesichtspunkten weiterhin empfohlen wird.
Aus gestalterischer Sicht ist der Minikreisverkehr keine Verbesserung oder Verschlechterung gegenüber dem heutigen Zustand. Beide stellen eine nahezu vollständig befestigte Verkehrsfläche ohne Aufenthaltsfunktion dar.
Unter Verzicht auf eine bestmöglich wirkende Geschwindigkeitsreduzierung ließe sich die Einmündung gestalterisch selbstverständlich auch anders ausführen. Der meiste Raum steht zur Verfügung, wenn die Oestricher Straße nahezu rechtwinklig östlich des in der Einmündung stehenden Baumes mit 6 m Fahrbahnbreite auf die Anton-Heinen-Straße geführt wird. Der Raum ließe sich zur Anlage einer Grünfläche mit Bank und einiger Stellplätze nutzen. Diese Variante ist in Plan 531.41.101/3 dargestellt.
Alternativ dazu könnte man die Fahrbahn zweigeteilt belassen, aber in der Breite reduzieren. Dies ließe Raum für breitere Grünbeete und einige Längsparkstände. Diese Variante ist in Plan 531.41.101/2 dargestellt. Allerdings erscheint der gestalterische Vorteil und die mögliche Nutzung der gewonnenen Flächen den verkehrlichen Nachteil gegenüber der Kreisverkehrslösung nicht auszugleichen.
Die westlich des
Minikreisverkehres vorgesehene 2 m breite und 15 m lange Querungshilfe ist vor
dem Hintergrund der starken Nutzung der Fußwegverbindung in den und aus dem
Ziegelweiherpark und ihrer geschwindigkeitsreduzierenden Wirkung durch die
Fahrbahnteilung und -einengung in jedem Falle sinnvoll. Sie wurde auch von
allen Beteiligten einhellig begrüßt, müsste allerdings im Falle einer
gewünschten Ausführung abweichend vom Beschluss vom 11.03.05 separat
beschlossen werden, da der bauliche Zusammenhang verloren geht und die Kosten
dann nicht dem Straßenausbau Oestricher Straße zugeordnet werden können.
Der Ausschuss wird gebeten,
über die Gestaltung des Einmündungsbereiches Oestricher
Straße/Anton-Heinen–Straße erneut zu beraten, und einen Beschluss über
die endgültige Ausführung zu treffen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf: (in
eigener Zuständigkeit)
"Die Einmündung der Oestricher Straße in die Anton-Heinen-Straße in Erkelenz ist entsprechend der Planes mit der Zeichnungsnummer 531.41.101/1* (Minikreisverkehr) / 531.41.101/3* (einspurige Einmündung) / 531.41.101/2* (zweispurige Einmündung) zu erneuern. (*: unzutreffendes streichen)
Die Querungshilfe in der Anton-Heinen-Straße am Zugang zum Ziegelweiherpark ist in jedem Fall zu errichten. Sofern kein Kreisverkehr errichtet werden soll und somit der bauliche Zusammenhang verloren geht, sind die erforderlichen Mittel außerplanmäßig bereit zustellen. Sie können von der Haushaltsstelle 9.63100.95440.3 (Oestricher Straße) verlagert werden.“
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der
Straßenerneuerung der Oestricher Straße mit dem Minikreis und der
Querungshilfe (Plan 531.41.101/1) betragen
rund 302.000 €. Die Teilkosten des Minikreisverkehrs und der
Querungshilfe betragen ca. 66.000 €. Die jährlichen Folgekosten
betragen ca. 14.400 €.
Die Kosten der
Straßenerneuerung der Oestricher Straße ohne Minikreis mit Ausbau
bis zum Fahrbahnrand der Anton-Heinen-Straße (Pläne 531.41.101/2 und 3) betragen rund 260.000 € zzgl. der
Querungshilfe, die ca. 13.500 € kostet. Die jährlichen
Folgekosten betragen ca. 12.500 €.
Die erforderlichen Mittel
für die Straßenerneuerung stehen als Ausgabeermächtigung bei Haushaltsstelle
415.9.63100.95440.3
(Straßenerneuerung Oestricher Straße)
zur Verfügung
Die Kosten einer
Querungshilfe betragen 13.500 €. Die jährlichen Folgekosten
betragen ca. 900 €. Die erforderlichen Mittel können außerplanmäßig als
Ausgabeermächtigung bei einer noch zu bildenden Haushaltsstelle
415.9.63100.95.... (Querungshilfe Anton-Heinen-Straße)
zur Verfügung gestellt werden. Die erforderlichen Mittel können von HHSt 9.63100.95440.3 (Straßenerneuerung Oestricher Straße) verlagert werden.
Die Kosten der Kanalerneuerung
betragen rund 91.000 €. Die jährlichen Folgekosten betragen ca.
5.900 €. Die erforderlichen Mittel für die Kanalsanierung stehen im
Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes bei Buchungsstelle
415.9.70000.95214.0
(Kanalsanierung Oestricher Straße)
zur Verfügung.
