Beschlussvorlage - A 63/026/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Erkelenz-Gerderhahnhier: Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 63 - Bauaufsichts- und Hochbauamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Betriebsausschuss
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Entscheidung
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23.06.2005
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Tatbestand
Tatbestand:
Das Feuerwehrgerätehauses in Erkelenz-Gerderhahn besteht zur Zeit nur aus einer Fahrzeughalle und Nebenräume einschl. Toilette. Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr fehlt ein entsprechender Mannschaftsraum, wo auch interne Schulungen durchgeführt werden können.
Da hinter dem Feuerwehrgerätehaus noch eine ausreichend große Fläche zur Verfügung steht, wurde hier ein möglicher Anbau vorgesehen. Der bestehende Eingang im hinteren Bereich kann somit erhalten bleiben und vom Flur ist lediglich ein Durchgang zum Anbau herzustellen.
Der Anbau selbst wird massiv errichtet und erhält eine Betonbodenplatte mit Streifenfundamenten, Bimsmauerwerk mit Wärmedämmung und eine äußere Verblendschale. Den oberen Abschluß bildet eine Stahlbetondecke mit Dämmung und Bitumenabdichtung.
Heizungstechnisch wird an die vorhandene Heizungsanlage der Feuerwehr bzw. Mehrzweckhalle angebunden, eine mögliche Einbauküche wird sanitärmäßig von der benachbarten Toilette versorgt. Ansonsten ist nur noch die Elektroinstallation vorzusehen, dass heißt Steckdosen und Beleuchtung für den Schulungsraum.
Im inneren Ausbau ist ein Wandputz mit Glasfasertapete, weiß gestrichen und eine Akustikdecke vorgesehen. Als Bodenbelag käme ein Kautschukbelag auf einem schwimmenden Estrich zur Ausführung.
Bei einer Nutzfläche von ca. 70,00 qm ist mit reinen Baukosten von ca. 65.000,- € zu rechnen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Diese Maßnahme ist im Brandschutzbedarfsplan ausgewiesen.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 65.000,- € und werden aus
Mitteln der Brandschutzpauschale finanziert.
Die jährlichen Folgekosten betragen €.
Die erforderlichen Mittel sind als Ausgabe-/Verpflichtungsermächtigung
bei der Haushaltsstelle 9.13000.94010.6 vorgesehen.
