Beschlussvorlage - 0/51/169/2014

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 06.11.2014 wurde vorgeschlagen, das Gebäude, Südpromenade 31, dass künftig zentral in Erkelenz für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen genutzt wird, den Namen einer Persönlichkeit mit sozialem Engagement zu geben.

 

Hierzu wurden der Stadt Erkelenz bisher zwei Eingaben übermittelt, die übereinstimmend die Benennung zum „Siegmund-Harf-Haus“ für das Gebäude vorschlagen. Dabei wurde als Begründung vorgetragen, Siegmund Harf sei Erbauer des Hauses gewesen, der sich als engagierter Bürger und erster gewählter jüdischer Ratsherr von 1919 bis 1924 um die Stadt Erkelenz verdient gemacht habe. Das Ehepaar Harf wurde von den Nazis deportiert und ermordet, beiden wurden „Stolpersteine“ gewidmet.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„…“

 

 

 

In der 2. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales am 10.02.2014 wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Das Haus in Erkelenz, Südpromenade 31, in dem künftig ausländische Flüchtlinge untergebracht werden, soll den Namen Familie-Harf-Haus erhalten.“

 

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Fertigung eines Türschildes.

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Anlagen

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