Beschlussvorlage - A 20/303/2014

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Wie bereits in den letzten vier Jahren, so kann auch für 2015 bei der Gebührenkalkulation im Bereich des Restmülls für 2015 eine Gebührenreduzierung vorgeschlagen werden. Die Restmüllgebühren können gegenüber dem Vorjahr um 12,0 % - 15,5 % reduziert werden.

 

Ursächlich für diese Gebührenminderung sind insbesondere folgende Sachverhalte:

 

1. Geringere Gebühren für die thermische Verbrennung

 

Die Gebühren des Kreises für die thermische Verbrennung des Rest- und Sperrmülls werden in Jahr 2015 von 132 € auf 103 € pro Gewichtstonne gesenkt.

 

2. Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage 

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Nach der für das Jahr 2014 geplanten Teilentnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage verbleiben noch 536.413,16 € in der Gebührenausgleichsrücklage. Um den Vorschriften des § 6 KAG NRW gerecht zu werden, wird für 2015 ein Betrag in 166.806,00 € als Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage vorgenommen. Die alsdann verbleibende Summe wird zum Gebührenausgleich in den Jahren 2016 und 2017 vorgesehen. Der dann noch verbleibende Betrag im Rücklagenbestand ist zum Ausgleich für nicht kalkulierbare bzw. ungeplante Mehraufwendungen vorgesehen und soll zur Gebührenstabilität beitragen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Achten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Achte Änderungssatzung“ zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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