Beschlussvorlage - A 61/018/2005

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 19.03.2002 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem vorgelegten Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für die Ortslage Holzweiler zugestimmt. Gemäß § 34 Abs. 5 BauGB war den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben. Der Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Erkelenz-Holzweiler wurde gemäß § 13 Nr. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6 vom 30.03.2002 in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002. Die Träger öffentlicher Belange und der Bezirksausschuss Holzweiler-Immerath-Borschemich wurden über die Auslegung mit Schreiben vom 26.03.2002 informiert.

 

Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von den Bürgern, noch vom Bezirksausschuss Holzweiler-Immerath-Borschemich planungsrelevante Anregungen vorgetragen.

 

Von den Trägern öffentlicher Belange wurden dagegen abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen, die in der Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur  Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Erkelenz-Holzweiler zum Beschluss aufgelistet sind.

 

Die Anregungen sowie die Abwägungs- und Beschlussvorschläge der Verwaltung gehen aus der beigefügten Anlage hervor. Über das Ergebnis der Abwägung und dem daraus resultierenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB soll in der Sitzung entschieden werden.

 

Aspekte Stadtmarkteting/Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.

 

Durch die Aufstellung der Satzung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB in Verbindung mit § 1 a BauGB sind die Belange des Umweltschutzes, des Natur- und des Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat über den Hauptausschuss):

„1.       Über die von den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002 vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung für die Ortslage Erkelenz-Holzweiler wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbaren öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung für den Ortsteil Erkelenz-Holzweiler vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  2.       Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil  Erkelenz-Holzweiler wird hiermit als Satzung beschlossen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahmen im Satzungsgebiet belaufen sich auf ca. 134.000 EUR für Kanal, Straßenausbau und Beleuchtung. Hierüber soll mit den betroffenen Eigentümer eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden.

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Anlagen

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