Beschlussvorlage - A 30/169/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der "Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erkelenz" vom 13.04.2000 in der Fassung der 1. Artikelsatzung vom 29.12.2001
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 30 - Rechts- und Ordnungsamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales
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Vorberatung
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10.12.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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11.12.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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17.12.2014
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Obdachlosenunterkunft in Erkelenz-Gerderath, Meister-Gerhard-Straße 25, wurde bereits im Jahre 2012 entwidmet und an einen privaten Bauträger veräußert. Nunmehr wurden dem Amt 50/51 – Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, die Obdachlosenunterkünfte Erkelenz, Neuhaus 48 und 50, zur Verfügung gestellt. In diesen Unterkünften sind keine Personen mehr ansässig. Dem Amt 50/51 wurden die Räumlichkeiten aufgrund des bevorstehenden Flüchtlingszustroms zugewiesen.
Somit unterhält die Sadt Erkelenz nur noch eine Obdachlosenunterkunft in Erkelenz-Geneiken, Dyker Straße 27. Dort stehen für die Unterbringung von Obdachlosen 14 Räume zur Verfügung, die teils mit mehreren Personen zu belegen sind. Zurzeit wohnen dort drei Personen.
Die neue Satzung beruht lediglich darauf, dass künftig nur noch eine Obdachlosenunterkunft betrieben wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,6 kB
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