Beschlussvorlage - A 30/169/2014

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Die Obdachlosenunterkunft in Erkelenz-Gerderath, Meister-Gerhard-Straße 25, wurde bereits im Jahre 2012 entwidmet und an einen privaten Bauträger veräußert. Nunmehr wurden dem Amt 50/51 – Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, die Obdachlosenunterkünfte Erkelenz, Neuhaus 48 und 50, zur Verfügung gestellt. In diesen Unterkünften sind keine Personen mehr ansässig. Dem Amt 50/51 wurden die Räumlichkeiten aufgrund des bevorstehenden Flüchtlingszustroms zugewiesen.

 

Somit unterhält die Sadt Erkelenz nur noch eine Obdachlosenunterkunft in Erkelenz-Geneiken, Dyker Straße 27. Dort stehen für die Unterbringung von Obdachlosen 14 Räume zur Verfügung, die teils mit mehreren Personen zu belegen sind. Zurzeit wohnen dort drei Personen.

 

Die neue Satzung beruht lediglich darauf, dass künftig nur noch eine Obdachlosenunterkunft betrieben wird.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft wird hiermit beschlossen.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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