Beschlussvorlage - 0/51/165/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Verlängerung der Verträge mit den drei im Stadtgebiet Erkelenz ansässigen Jugendzentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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02.12.2014
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Tatbestand
Tatbestand:
Der Rahmenvertrag und die jeweilige Leistungsvereinbarung vom 21.12.2006 sowie die erste Fortschreibung beider Dokumente vom 18.11.2009 mit den drei anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen, Cirkel in Gerderath, Katho und ZAK in Erkelenz, über die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Erkelenz laufen zum 31.12.2014 aus.
In einem gemeinsamen Gespräch zusammen mit Vertretern aller drei Träger teilten die Trägervertreter mit, dass die Rahmenbedingungen für die offene Kinder- und Jugendarbeit, die durch die Verträge geschaffen wurden, sehr gut seien. Aus diesem Grund äußerte niemand der Trägervertreter Änderungswünsche.
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales ist mit der Zusammenarbeit mit den Trägern und der pädagogischen Arbeit in den Jugendzentren in den vergangenen Jahren zufrieden. Einen Änderungswunsch gab es in Bezug auf die Festschreibung der Eingruppierung bei Neueinstellung von staatlich anerkannten Erzieherinnen bzw. Erziehern als Fachkraft. Hier herrschte schnell Einigkeit bei allen Vertragspartnern.
Um dem aktuellen Tarifvertrag zu entsprechen, werden sowohl im Rahmenvertrag als auch in der jeweiligen Leistungsvereinbarung die Obergrenzen der Entgeltgruppen dem Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) angepasst.
Die Verwaltung schlägt vor, sie zu beauftragen, die bestehenden Verträge mit den drei Trägern ab dem 01.01.2015 um weitere fünf Jahre fortzuführen.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den drei Trägern der anerkannten Offenen Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Erkelenz ab dem 01.01.2015 einen Folgevertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren über die finanzielle Förderung abzuschließen.“
