Beschlussvorlage - A 40/269/2014

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die im Rat bzw. in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist u. a. von einem vom Rat bzw. vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Es wird vorgeschlagen, folgende Bedienstete der Verwaltung zu Schriftführern für die über die Sitzungen zu fertigenden Niederschriften zu bestellen:

 

1.Herrn Stadtverwaltungsrat Joachim Mützke

2.Herrn Stadtamtmann Manfred Steinwartz

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Schulausschuss bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 GO NW folgende städtischen Bediensteten zu Schriftführern für die über seine Sitzungen zu fertigenden Niederschriften:

 

1. Herrn Stadtverwaltungsrat Joachim Mützke

2.Herrn Stadtamtmann Manfred Steinwartz“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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