Beschlussvorlage - A 40/261/2014

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschussvorsitzende Herr Thomas Jahn verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter:

 

Sachkundige BürgerInnen:

 

Peter Peidl

Hans-Jürgen Drews

Daniel Schwarz

Hartmut Eichler

Marc Jansen

Marlene Klotz

Hubert Fell

Astrid Tharau

 

 

StellvertreterInnen:

 

Georg Kettl

Birgit Küpper

Karin Heinze

Andreas Venghaus

Franz-Jürgen Thiel

Silvia Stolzenberger

Björn Krichels

Hubert Raths

Karl Thomaßen

Otto Hübgens

Wilhelm Esser

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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