Beschlussvorlage - A 61/294/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung der Zuschüsse für das Jahr 2014 an die drei Bürgerbeiräte (Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath und Immerath-Pesch-Lützerath sowie Borschemich)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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06.11.2014
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Tatbestand
Tatbestand:
Die Zuschüsse sind für anfallende Sachmittel der Bürgerbeiräte, wie beispielsweise Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten etc. vorgesehen, die für die Erfüllung der Aufgaben der Beiräte notwendig sind.
Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 01.01.2014 wurden vom Bürgerbeirat Immerath-Lützerath-Pesch Ausgaben in Höhe von 470,26 Euro getätigt. Der Verwendungsnachweis liegt vor.
Vom Bürgerbeirat Borschemich liegt ein Verwendungsnachweis vor. Vor Auszahlung wird detaillierte Auskunft verlangt.
Im Zeitraum vom 01.09.2013 bis 30.09.2013 wurden vom Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath Ausgaben in Höhe von 1660,92 Euro getätigt. Die größte Position der Getränkekosten in allen Arbeitssitzungen beträgt 799,80 Euro. Der Rechenschaftsbericht und das Kassenbuch wurden vorgelegt.
Beschlussentwurf
Beschlussentwurf:
„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 600,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.
Dem Bürgerbeirat Immerath-Pesch-Lützerath wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 900,00 EURO für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.
Dem Bürgerbeirat Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath wird ein Zuschuss für das Jahr 2014 in Höhe von 5.000,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt.
Der Rat der Stadt Erkelenz bzw. der zuständige Ausschuss entscheidet jährlich über eine bedarfsgerechte Gewährung des Zuschusses. Die Finanzmittel werden von den Bürgerbeiräten selbst verwaltet. Die Gewährung erfolgt gegen Verwendungsnachweis. Über die Verwendung legt der jeweilige Bürgerbeirat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber der Verwaltung ab.“
