Beschlussvorlage - A 51/025/2005

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Tatbestand:

Der Jugendschutzbeauftragte der Kreispolizeibehörde Heinsberg, Herr Kriminialhauptkommissar Franz Heinrichs vom Kommissariat Vorbeugung, stellt die Entwicklung der Jugendkriminalität im Kreis Heinsberg vor. Hierzu werden die Zahlen der Kriminalitätsstatistik für den Kreis Heinsberg, teilweise im Vergleich zurückliegender Jahre, dargestellt. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf die Vorstellung kriminalpräventiver Maßnahmen im Rahmen der „Arbeitsgruppe Jugendschutz im Kreis Heinsberg“ gelegt werden. Vernetzte Präventionskonzepte bezogen auf die einzelnen Problemfelder der Jugendkriminalität sollen durch Herrn Heinrichs dargestellt werden.

 

Es wird auf die von Herrn Heinrichs erstellte ausführliche Tischvorlage verwiesen.

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf:

„Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz nimmt den Bericht zur Entwicklung der Jugendkriminalität im Kreis Heinsberg sowie zu den Maßnahmen der Kriminalprävention im Rahmen der „Arbeitsgruppe Jugendschutz im Kreis Heinsberg“ zur Kenntnis.“

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Erkelenz ergeben sich im Haushaltsjahr 2005 keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen. Etwaige Ausgaben, die aus einer Beteiligung des Jugendamtes der Stadt Erkelenz an Präventionsmaßnahmen resultieren, können aus dem Etat des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Haushaltsstelle 1.45200.57000/4) getätigt werden.

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