Beschlussvorlage - A 50/015/2025

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat mit Schreiben vom 29.05.2024 mitgeteilt, dass neben den vier bereits zertifizierten Familienzentren im Stadtgebiet Erkelenz ein Kontingent für ein weiteres Familienzentrum zur Verfügung steht.

Die folgenden Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet sind bereits zertifizierte Familienzentren:

  • Städtische Kindertageseinrichtung Gerderath
  • Städtische Kindertageseinrichtung Westpromenade/Zehnthofweg
  • Johanniter-Kindertagesstätte Oestricher Kamp
  • Evangelische Kindertageseinrichtung Schwanenberg

 

Das zusätzliche Kontingent wurde um ein Jahr übertragen und muss nun für das kommende Kindergartenjahr 2025/2026 beim LVR beantragt werden.

 

Das Kinderbildungsgesetz NRW beschreibt die Aufgaben von Familienzentren in § 42 wie folgt:

„Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die über die Aufgaben nach diesem Gesetz hinaus insbesondere leicht zugängliche und am Bedarf des Sozialraums orientierte Angebote für die Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln. Die Familienzentren haben in besonderer Weise die Aufgabe,

  1. Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen und die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe der Familien im Einzugsgebiet zu berücksichtigen,
  2. mit verschiedenen Partnern zu kooperieren und familienunterstützende Angebote zu bündeln und zu vernetzen,
  3. Angebote für Familien im Sozialraum zu öffnen, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden,
  4. Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubieten, auch solche, die über § 19 hinausgeht, insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen,
  5. an Präventionsangeboten mitzuwirken, die vor allem auf der Grundlage von Konzepten der örtlichen Jugendhilfeplanung umgesetzt werden.

(…)“

 

Zur Auswahl des Standortes des neuen Familienzentrums orientieren wir uns zum einen an den „Kleinräumigen Auswahlkriterien zur Förderung von Familienzentren – Hinweise für Städte und Gemeinden“ mit dem folgenden Hinweis:

 

„Familienzentren werden vor allem für Kinder und Eltern gebraucht, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Denn, ob Kindern und Jugendlichen Bildungs- und Lebenschancen eröffnet werden und ob sie diese ergreifen, das hängt noch immer in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab. Benachteiligte Familien benötigen daher gezielte niedrigschwellige und alltagsnahe Angebote, denn gerade für sie ist der Gang in Beratungs- und Bildungseinrichtungen nicht immer selbstverständlich, obwohl der Wunsch nach Unterstützung hier besonders groß ist. Deshalb werden die örtlichen Jugendämter gebeten, Familienzentren prioritär in benachteiligten Gebieten aufzubauen.“

 

Als Indikator, der auf eine mögliche Armutsgefährdung von Kindern und auf den Bedarf niedrigschwelliger Bildungsangebote für Familien im Sozialraum hinweisen kann, nutzen wir eine Auswertung der Verteilung der Einkommensstufen in den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Erkelenz.

Hierbei wird deutlich, dass ein hoher Anteil von Familien, die in der untersten Einkommensstufe beitragsbefreit sind, insbesondere in den Kindertageseinrichtungen in der Innenstadt zu finden sind.

 

 

Als weitere Auswahlkriterien sind die räumlichen Gegebenheiten in der Kindertageseinrichtung und die Möglichkeiten der Weiterentwicklung zum Familienzentrum und zur Zertifizierung im kommenden Kindergartenjahr zu sehen.

 

Während die Kindertageseinrichtungen Schulring und Südpromenade räumlich eher begrenzt sind, verfügt die Kindertageseinrichtung Adolf-Kolping-Hof über einen größeren Bistrobereich, der ebenso wie ein größerer Differenzierungsraum für Bildungsangebote für Familien im Sozialraum genutzt werden kann.

Zudem verfügt die Kita Schulring mit der Kitasozialarbeit bereits über ein gutes Unterstützungsangebot für die Familien in der Kindertageseinrichtung, welches sich zusammen mit dem Familienzentrum im Adolf-Kolping-Hof optimal zu einem Angebot im Sozialraum der beiden Kitas verbinden lässt.

Die Kita Südpromenade liegt derweil sehr nah beim Familienzentrum Westpromenade, so dass die dortigen Familien auch von Angeboten dieses Familienzentrums profitieren können.

 

Da das Team der Kita Adolf-Kolping-Hof mehrfach Interesse an der Weiterentwicklung zum Familienzentrum bekundet hat, wird vorgeschlagen, diese Kindertageseinrichtung im kommenden Kitajahr zum Familienzentrum weiter zu entwickeln und dem LVR zur Förderung ab dem Kitajahr 2025/2026 vorzuschlagen. Da die Kita sich gegenwärtig auch in der Zertifizierung zum anerkannten „Bewegungskindergarten“ befindet, kann hier in den Familienzentrums-Angeboten ein anderer Schwerpunkt als in der Kita Westpromenade gewählt werden, so dass sich die Familienzentren im Sozialraum Innenstadt trotz der räumlichen Nähe gut ergänzen können.

 

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Beschlussentwurf

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die städt. Kindertageseinrichtung Adolf-Kolping-Hof als Familienzentrum in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zur Förderung vorzuschlagen.“

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Klima-Check

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Nein.

 

Keine Klimarelevanz.

 

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Finanz. Auswirkung

Jährliche Landesförderung i. H. v. 25.303,62 € (Betrag für Kindergartenjahr 2025/2026);

Aufwand mindestens in entsprechender Höhe, Gelder sind/werden in den Haushalten der Stadt Erkelenz entsprechend eingeplant.

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