Beschlussvorlage - A 50/014/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Michael Wirtz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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06.03.2025
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Tatbestand
Die Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz (Stand: 14.03.2024) bedürfen aus unterschiedlichen Gründen einer Anpassung. Aus Erfahrungen der letzten Jahre im Zusammenhang mit der praktischen Anwendung und aufgrund rechtlicher Anpassungen haben sich Änderungserfordernisse für die Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe der Stadt Erkelenz ergeben.
Die Änderungen ergeben sich aus der als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Synopse.
Zusammenfassend kann an dieser Stelle angemerkt werden, dass sich die Änderungen der allgemeinen Grundsätze und im Bereich der Erholungsmaßnahmen und der Jugendpflege (Punkte I. bis VI.) insbesondere auf den Inklusionsgedanken beziehen, welcher verstärkt berücksichtigt wurde. Darüber hinaus wurden Fristen zur Einreichung von Anträgen für die Antragsstellenden günstiger gestaltet, die Abrechnungsmodalitäten der Ferienspiele für die anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen und der mobilen Jugendarbeit aufgenommen, die Wertgrenzen für vermögenswirksame Anschaffungen an die entsprechende gesetzliche Regelung im Einkommenssteuergesetz angepasst, die Ausleihbedingungen für das Spielmobil der Stadt Erkelenz aktualisiert sowie diverse redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Darüber hinaus wurden unter Punkt VI. 1 die Aufnahmegrundsätze für die Kindergärten der Stadt Erkelenz angepasst. An dieser Stelle wird dahingehend auf die entsprechende Mitteilung in der Jugendhilfeausschusssitzung am 28.11.2024 verwiesen.
Im Bereich der Kindertagespflege (Punkt VII. 2) sollen die Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege in der Stadt Erkelenz zum 01.08.2025 (Beginn des neuen Kitajahres 2025/2026) angepasst werden. In der Hauptsache ergeben sich redaktionelle Änderungen, welche der beigefügten Synopse zu entnehmen sind.
Zudem wurden Korrekturen/Konkretisierungen/Ergänzungen insbesondere zu folgenden Inhalten vorgenommen:
- 4. Grundsätze der Förderung von Kindertagespflege
- 5. Fördervoraussetzungen
- 6.4 Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten für Kindertagespflegepersonen
- 8. Großtagespflege
Hierbei wurden insbesondere die Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten von Kindertagespflegepersonen an das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales konkretisiert und an einer Stelle zusammengefasst. Zudem wurden für den gewünschten Ausbau von Großtagespflegestellen Regelungen getroffen, die die Beauftragung von Trägern von Großtagespflegestellen und die Bezuschussung von angemieteten Räumen betreffen.
Folgende Gründe haben im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), im Pflegekinderdienst (PKD) und in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WiHi) - (Punkte VII. 3 bis VII.4) - zu einer Notwendigkeit der Anpassung der Jugendhilferichtlinien geführt.
Die bisher gültigen Richtlinien legten den Schwerpunkt auf Vollzeitpflege und Bereitschaftspflege. Die sich in der Lebenswelt von Familien und jungen Menschen darstellende Vielfalt an Familienkonstellationen spiegelt sich ebenfalls im Arbeitsalltag der Mitarbeitenden des ASD bzw. des PKD wider. Im Laufe der Zeit haben sich auch in der Jugendhilfelandschaft die sich darstellenden familiären Konstellationen und Qualifikationen im Bereich PKD verändert. So gibt es gesamtgesellschaftlich eine Entwicklung dahingehend, dass z.B. Großeltern nicht immer ausreichend in der Lage sind, den Unterhalt für ihr Enkelkind aufzubringen oder aber Tanten/Onkel ein verwandtes Kind in ihren Haushalt aufnehmen. Da dies im Kontext Kindesschutz auch immer wieder ad hoc erforderlich wird, kann eine Überprüfung der Geeignetheit von Pflegepersonen im Notfall erst nach Aufnahme eines jungen Menschen in den Haushalt erfolgen. Parallel dazu weisen junge Menschen heute im Durchschnitt deutlich höhere erzieherische, therapeutische, medizinische Bedarfe auf, die zu erhöhten Anforderungen an die Pflegeperson im Zusammenleben führen. Beiden Entwicklungen wird nun in den neuen Richtlinien durch die konkrete Definition der fünf verschiedenen Pflegefamilienformen Rechnung getragen, in dem die Qualifikation der Erziehungsperson ebenso in die Kategorisierung einer Pflegefamilie mit einfließt wie der jeweilige individuelle Bedarf des Pflegekindes und die geplante Aufenthaltsdauer des jungen Menschen in der Pflegefamilie.
Darüber hinaus ist es in den vergangenen Jahren immer seltener gelungen, neue Pflegefamilien zu werben. Die schwindende Attraktivität einer Tätigkeit als Pflegeperson liegt sicherlich in den o.g. gesteigerten Bedarfen der jungen Menschen, komplexeren Herkunftsfamilien und damit verbundenen Konflikten, aber auch mit der fehlenden Anerkennung – auch finanzieller Natur – der durchaus belastenden Tätigkeit als Pflegeperson begründet. Die bisher gewährten Beihilfen und Zuschüsse, die im Rahmen der Jugendhilferichtlinien der Stadt Erkelenz gewährt wurden, erschwerten die Werbung neuer Interessenten, da diese entweder durch Anbindungen an freie Träger der Jugendhilfe Zusatzleistungen wie z.B. Supervision erhielten oder aber bei anderen Jugendämtern andere Pflegesätze z.B. als Bereitschaftspflegefamilie oder als Erziehungsstelle mit erhöhtem Bedarf des Pflegekindes erhalten haben. Dies hat sich u.a. auch durch entsprechende Quervergleiche mit anderen Jugendämtern aufgezeigt.
Die bisher festgelegten Beträge in den aktuellen Richtlinien konnten die tatsächlichen Bedarfe aufgrund der preislichen Entwicklung von z. B. Kleidung nicht mehr decken und führten zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand im Bereich der Schnittstellen ASD/PKD und WiHi, da die Überschreitung der festgelegten Sätze nur in Einzelfällen nach Überprüfung durch den ASD/PKD und schriftlicher pädagogischer Begründung zur Vorlage bei der WiHi möglich waren.
Nicht zuletzt die Ungleichbehandlung von Kindern in Heimunterbringung, in Mutter-Kind-Einrichtungen, in Inobhutnahmestellen gegenüber Kindern in Vollzeitpflege machten eine Überarbeitung und Anpassung der Richtlinien aus Sicht des ASD und der WiHi erforderlich.
Beschlussentwurf
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt den von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag zur Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz. Die Änderungen der Richtlinien finden ab dem 07.03.2025 entsprechende Anwendung, sofern nicht in den Richtlinien für einen Teilbereich ein anderes Datum bestimmt wird.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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851,9 kB
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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