Beschlussvorlage - A 50/012/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung und Förderung von plusKita-Einrichtungen mit Landesmitteln im Jugendamtsbezirk Erkelenz;
hier: Verlängerung um ein Kindergartenjahr vom 01.08.2025 - 31.07.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Michael Wirtz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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06.03.2025
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Tatbestand
Mit der Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde 2019 die Finanzierung der plusKITA-Einrichtungen gem. §§ 44, 45 KiBiz neu geregelt. Die Stadt Erkelenz erhält seit dem Kita-Jahr 2020/2021 Fördermittel für fünf plusKITA-Kindertageseinrichtungen, in denen ein hoher Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf der Bildungsprozesse betreut wird.
Die fünf Kindertageseinrichtungen in Erkelenz, die gem. Beschluss des JHA vom 04.06.2020 als plusKITAs gefördert werden, sind:
• Städt. Kita Bauxhof; nunmehr (siehe Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 16.01.2023)
städt. Kita Kamp-Lintforter-Straße, in die die Bauxhof-Gruppen übergegangen sind,
• Familienzentrum Westpromenade,
• Familienzentrum Gerderath,
• Städt. Kita Lövenich,
• Städt. Kita Schulring.
Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 04.06.2020 hat die vorgenannten fünf Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 44, 45 KiBiz für den Förderzeitraum von 5 Jahren (vom 01.08.2020 - 31.07.2025) festgelegt. Aus diesem Grund ist nun ein aktualisierter Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Festlegung der plusKita-Einrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 (ab 01.08.2025) herbeizuführen.
Mit der Verordnung zur Festsetzung der Verteilung der Mittel nach § 45 Absatz 1 KiBiz ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 (KiBiz-Mittelverteilungsverordnung - MittelVertVO), welche am 30.01.2025 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet wurde, wurden die Landesmittel zur Verteilung an die plusKITAs zunächst nur für ein Jahr für das Kita-Jahr 2025/2026 (bis zum 31.07.2026) verlängert. Der Grund für die nur einjährige Verlängerung ist mit dem geplanten Inkrafttreten eines novellierten KiBiz begründet, so dass davon auszugehen ist, dass ab dem Kita-Jahr 2026/2027 (ab dem 01.08.2026) wieder die fünfjährige Mittelfestsetzung zur Förderung der plusKitas erwartet werden kann.
Vor diesem Hintergrund wird in der Jugendhilfeausschusssitzung am 06.03.2025, analog der vorgenannten Verordnung, die Verlängerung der Festlegung und Förderung der seit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 04.06.2020 festgelegten plusKita-Einrichtungen bis zunächst zum 31.07.2026 vorgeschlagen.
Im Jahr 2026 sind dann nach Kenntnis eines novellierten KiBiz die plusKita-Einrichtungen für die Dauer von voraussichtlich wieder fünf Jahren durch den Jugendhilfeausschuss neu festzulegen.
Beschlussentwurf
„Gemäß den §§ 44, 45 KiBiz werden die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen als plusKitas für den Förderzeitraum für das Kita-Jahr 2025/2026 vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 weiterhin festgelegt:
- Städt. Kita Kamp-Lintforter-Straße (Betreuung der Bauxhof-Gruppen während der Neubauphase städt. Kita Bauxhof)
- Familienzentrum Westpromenade
- Familienzentrum Gerderath
- Städt. Kita Lövenich
- Städt. Kita Schulring.“
Finanz. Auswirkung
Ertrag: Landesförderung von derzeit für das Kita-Jahr 2024/2025 37.955,43 € pro plusKita-Einrichtung.
Aufwand: Mindestens in Höhe des Ertrags, da die Landesmittel zweckgebunden sind. U. a. Personalaufwand für die Kita-Sozialarbeiterinnen, welche in den fünf plusKita-Einrichtungen entsprechend beschäftigt werden. Siehe Bericht im Jugendhilfeausschuss vom 13.03.2024.
