Beschlussvorlage - A 50/010/2025

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung ist es erforderlich, über die vom Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW finden die für den Rat geltenden Verfahrensvorschriften auch für die Ausschüsse Anwendung. Damit sind auch über die Ausschusssitzungen entsprechend Sitzungsniederschriften zu erstellen. Die Niederschriften werden vom Ausschussvorsitz und einer bzw. einem vom jeweiligen Ausschuss zu(r) bestellenden Schriftführerin bzw. Schriftführer unterzeichnet (§ 58 Abs. 7 GO NRW).

 

Aufgrund des Ausscheidens der Frau Michelle-May Mouratidis (geb. Sauer) aus dem Dienst der Stadt Erkelenz ist eine entsprechende Nachfolge für die Schriftführung im Jugendhilfeausschuss zu bestellen. Für die Übernahme der Aufgabe wird Frau Cara Häusler vorgeschlagen. Nach Annahme des Vorschlages durch den Ausschuss wären dann für die Schriftführung folgende Mitarbeiter*innen bestellt:

 

1. Stv. Amtsleitung Herr Michael Wirtz

2. Frau Cara Häusler

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Beschlussentwurf

„Der Jugendhilfeausschuss bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 2 und 7 GO NRW, neben dem Stv. Amtsleiter Herrn Michael Wirtz, Frau Cara Häusler für die Schriftführung zur Erstellung der zu fertigenden Niederschriften des Jugendhilfeausschusses.“

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Klima-Check

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Nein

 

keine Klimarelevanz

 

 

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Finanz. Auswirkung

-

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