Beschlussvorlage - A 50/009/2025

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Beratungsfolge

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Tatbestand

 

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sind gem. § 4 (1) KiBiz verpflichtet, im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu entwickeln.

 

Gemäß § 4 (2) KiBiz erstellen die Jugendämter einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege und schreiben diesen jährlich fort.

 

Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Erkelenz mit der als Anlage beigefügten Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kita-Jahre 2025/2026 bis 2029/2030 nach.

 

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Beschlussentwurf

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kita-Jahre 2025/2026 - 2029/2030.“

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Klima-Check

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Nein.

 

keine Klimarelevanz

 

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Finanz. Auswirkung

Die erforderlichen Mittel sind bzw. werden in den Haushalten der Stadt Erkelenz zur Verfügung gestellt.

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Anlagen

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