Beschlussvorlage - A 50/009/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kindergartenjahre 2025/2026 bis 2029/2030 der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Inga Heinrichs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
06.03.2025
|
Tatbestand
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sind gem. § 4 (1) KiBiz verpflichtet, im Rahmen der Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu entwickeln.
Gemäß § 4 (2) KiBiz erstellen die Jugendämter einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege und schreiben diesen jährlich fort.
Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Erkelenz mit der als Anlage beigefügten Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Kita-Jahre 2025/2026 bis 2029/2030 nach.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
972,8 kB
|
