Beschlussvorlage - A 10/007/2025

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Die Stadt Erkelenz ist Mitglied der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).

 

Die Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE findet turnusmäßig alle drei Jahre statt. Die nächste Versammlung wurde nun für den 10. und 11. April 2025 in Jena angekündigt.

 

Das Motto der diesjährigen Versammlung lautet „1955 bis 2025 / 70 Jahre RGRE – 70 Jahre kommunales Engagement für Europa“.

 

Die Stadt Erkelenz kann gemäß § 8 Absatz 2 der Satzung des RGRE drei Delegierte in die Delegiertenversammlung entsenden. Gemäß Satzung besteht die Möglichkeit, dass mehrere Stimmen auf eine Delegierte bzw. einen Delegierten übertragen bzw. dort vereint werden können.

 

Gemäß § 63 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gilt für die Vertretung der Gemeinden in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO NRW. Aufgrund § 113 Absatz 2 GO NRW muss der Bürgermeister, sofern mehr als eine Vertreterin bzw. mehr als ein Vertreter zu bestellen sind, zu den bestellten Personen zählen. Dieser gesetzlichen Vorgabe ist also im vorliegenden Fall mit drei Delegierten nachzukommen. Der Bürgermeister kann für sich eine Vertretung in Person einer oder eines Bediensteten der Stadt Erkelenz benennen, die bzw. der seinen Gremiensitz einnehmen würde.

 

Die beiden anderen der Stadt Erkelenz zustehenden Delegiertensitze wären durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu vergeben.

 

Die Gemeindeordnung empfiehlt hierzu, vorrangig auf das Instrument des einheitlichen Wahlvorschlages zurückzugreifen. Sollte dieser nicht zustande kommen, wäre eine Verhältniswahl durchzuführen.

 

Bei einer Verhältniswahl würde – unter der Voraussetzung, dass alle Fraktionen eine eigene Wahlvorschlagsliste abgeben, alle Ratsmitglieder an der Abstimmung teilnehmen und darüber hinaus alle Ratsmitglieder für die jeweils eigene Vorschlagsliste abstimmen würden – ein Delegiertensitz an die CDU-Fraktion und ein Delegiertensitz an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehen.

 

Es wird daher nach Möglichkeit um einen einheitlichen Wahlvorschlag gebeten.  

 

Über die Delegiertenbestellung hinaus besteht auch dieses Mal wieder die Möglichkeit, Interessenten für die Fachausschüsse des RGRE zu benennen:

 

- Deutsch-Französischer Ausschuss (DFA)

- Deutsch-Polnischer Ausschuss (DPA)

- Ausschuss für kommunale Entwicklungsarbeit (KEZ-Ausschuss)

- Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (AK JUMA)

 

Mögliche Interessensbekundungen werden dem Hauptausschuss des RGRE vorgelegt und dort zur Wahl gestellt.

 

Für die Fachausschüsse bzw. den Arbeitskreis können ausschließlich Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aus den Mitgliedskommunen benannt werden. Da Ausschüsse und Arbeitskreis arbeitsfähig bleiben sollen, achtet der RGRE darauf, dass die Gesamtmitgliederzahl je Gremium überschaubar bleiben soll.

 

Der Vorsitz des Partnerschaftskomitees der Stadt Erkelenz, Maria Sprenger, hat dem Bürgermeister mitgeteilt, dass sie gerne dem Deutsch-Französischen Ausschuss (DFA) angehören möchte und daher nach Möglichkeit vorgeschlagen werden sollte.

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Beschlussentwurf

„1. Gemäß § 113 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hiermit Bürgermeister Stephan Mickel als Delegirter zur Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (REGRE) am 10./11. April 2025 in Jena bestellt.

 

2. Als weitere Delegierte der Stadt Erkelenz für die vorgenannte Delegiertenversammlung werden bestellt:

 

- Ratsmitglied…………......; (eventuell) Verhinderungsvertretung: Ratsmitglied…………......

- Ratsmitglied…………......; (eventuell) Verhinderungsvertretung: Ratsmitglied…………......

 

3. Der Rat schlägt folgende Personen für die nachfolgend gennanten Fachausschüsse dem Hauptausschuss der Deutschen Sektion des RGRE vor:

a) Deutsch-Französischer Ausschuss: Maria Sprenger

b) Deutsch-Polnischer Ausschuss: …………......

c) Ausschuss für kommunale Entwicklungsarbeit: …………......

d) Arbeitskreis „JUMA“: …………......"

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Klima-Check

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Nein.

 

Keine Relevanz.

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Finanz. Auswirkung

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