Beschlussvorlage - A 20/005/2025

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg

rd. 4,50 %

Stadt Geilenkirchen

rd. 0,83 %

Stadt Übach-Palenberg

rd. 0,76 %

Stadt Hückelhoven

rd. 0,69 %

Stadt Wassenberg

rd. 0,45 %

Stadt Heinsberg

rd. 0,38 %

Stadt Erkelenz

rd. 0,37 %

Gemeinde Gangelt

rd. 0,32 %

Gemeinde Selfkant

rd. 0,27 %

Gemeinde Waldfeucht

rd. 0,27 %

Stadt Wegberg

rd. 0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten

rd. 0,02 %

Zusammen

rd. 8,95 %

 

Trotz dieser geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die zur „Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Netz GmbH an der Hochdruckring Kreis Heinsberg GmbH“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 25.02.2025 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.

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Beschlussentwurf

„1. Der Beteiligung der NEW Netz GmbH an der Hochdruckring Kreis Heinsberg GmbH wird mit dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag zugestimmt.

 

2. Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, der Beteiligung sowie redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.“

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Klima-Check

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Nein.

 

 

 

Der Beschlussentwurf hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder Klimafolgenanpassungen.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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Anlagen

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