Beschlussvorlage - A 61/001/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Thomas Reiners
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
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Vorberatung
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18.02.2025
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.02.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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26.02.2025
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Tatbestand
Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, liegt nördlich der Straße Houverather Heide, östlich an den Bestand anschließend und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz bereits seit seiner Wirksamkeit im Jahre 2001 als eine potentielle Erweiterungsfläche der Ortslage Houverath dargestellt.
Die Fläche ist über die Straße Houverather Heide erschlossen und weist eine Größe von circa 0,8 ha auf. Der Geltungsbereich geht aus der Anlage hervor.
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planrecht zur Ermöglichung einer Arrondierung der Ortslage Houverath.
Nach Inanspruchnahme anderer, ebenfalls kleinerer Erweiterungsflächen in den letzten zwei Jahrzehnten, soll nun die im Flächennutzungsplan dargestellte "Wohnbaufläche" zur Deckung des aus dem Ort entstehenden Bedarf an Wohnraum planungsrechtlich erschlossen werden.
Die Fläche entspricht etwa 9-10 Baugrundstücken. Dabei wird sich die Art und das Maß der baulichen Nutzung am Bestand orientieren.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 20.02.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie des Bezirksausschusses Golkrath beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 5/2024 vom 05.04.2024 bekannt gemacht.
1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 5 vom 05.04.2024 bekannt gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 15.04.2024 bis 21.04.2024 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
2. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 15.04.2024 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
3. Beteiligung des Bezirksausschusses
Der Bezirksausschuss Golkrath wurde mit Schreiben vom 15.04.2024 beteiligt.
4. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 25.06.2024, des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.06.2024 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 03.07.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 17 vom 11.10.2024 in der Zeit vom 29.10.2024 bis 01.12.2024 im Internet veröffentlicht und in der Stadtverwaltung öffentlich ausgelegt.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.
5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.10.2024 über die Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gefasst werden.
Beschlussentwurf
"1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath , wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Houverath, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“
Klima-Check
Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Ja
Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitender und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen.
Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden. Mit geringen Ausnahmen ist bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten. Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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324,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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