Beschlussvorlage - A 61/005/2025

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat den Entwurf der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) in der Sitzung vom 17.12.2024 beschlossen.

Damit liegt der Entwurf für die 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg vor. Mit Schreiben vom 19.12.2024 wird der Stadt Erkelenz Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Der Nahverkehrsplan setzt den Kreis Heinsberg als Aufgabenträger in enger Zusammenarbeit mit den angehörigen Kommunen in die Lage, mit Zielsetzungen und Rahmenvorgaben den Umfang des Angebotes, die Qualität und die Ausgestaltung des Nahverkehrs in ihrem Bedienungsgebiet eigenverantwortlich fortzuentwickeln. Auf Grund der engen Verzahnung der Angebote im Gesamtgebiet des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) erfolgt die Fortentwicklung in enger Abstimmung mit den weiteren AVV-Zweckverbandsmitgliedern Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und Kreis Düren. Durch eine differenzierte Ausgestaltung und Verknüpfung der Angebote soll das Gesamtnetz der öffentlichen Verkehrsleistungen (SPNV/ÖPNV) im Gebiet des AVV gestärkt und damit attraktiver für die Bürger gestaltet werden. Die Umsetzung wird im Zeitrahmen 2024-2026 angestrebt.

 

Die 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Heinsberg hat insbesondere das Ziel, die Angebote nachfrageorientiert weiter zu entwickeln, unter Beachtung des demografischen Wandels zukunftsfähig auszugestalten sowie gleichzeitig eine angemessene Grundversorgung sicher zu stellen.

 

Die geplanten Änderungen auf dem Erkelenzer Stadtgebiet sind nach Einschätzung der Verwaltung allesamt positiv zu bewerten, da mit ihnen Angebotserweiterungen einhergehen. Beispielsweise ist hier die Erweiterung der bestehenden Linie EK 1 ab Keyenberg über Abzweig Wanlo nach Hochneukirch mit Anschluss an die Bahn in Richtung Köln ab Dezember 2025 zu nennen. Positiv ist weiterhin, dass der bei der 3. Änderung des NVP geplante Wegfall der Schnellbuslinie SB 81 nach Rheindahlen-Rheydt-Mönchengladbach nicht erfolgt ist.

 

Mit der Anpassung der Bedienzeiten und des Fahrweges der Stadtbuslinie EK 4 mit neuen Haltestellen an der Antwerpener Straße, Viersener Allee, Ostpromenade und Markt und dem Anschluss an den RE 4 Richtung Aachen und Düsseldorf/Dortmund seit August 2024 ist ebenfalls eine Verbesserung erzielt worden. Allerdings ist eine Taktverdichtung auf ½ Stunden-Takt nach Auffassung der Verwaltung anzustreben.

 

Die Auflistung zur Dringlichkeitsreihung – Barrierefreiheit an Haltestellen des ÖPNV bedarf einer Aktualisierung und Überarbeitung.

 

Im Rahmen des Projekts MehrWertRevier der Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wurde im Jahr 2024 ein Forschungsvorhaben mit dem Titel „Alte Dörfer, neue Wege – Unterwegs in Richtung Zukunft“ durchgeführt. Ein Ergebnis dieses Projektes ist die Prüfung der Möglichkeit einer sog. Ringbuslinie um den Tagebau Garzweiler mit Anschluss an den SPNV in Erkelenz und Hochneukirch. Ein ausführlicher Bericht hierzu wurde im Ausschuss für Braunkohle, Strukturwandel und LANDFOLGE am 21.02.25 gegeben. Die Ringbuslinie ist aus verschiedenen Gründen kein Teil des NVP. Gleichwohl stellen die o.g. Verlängerung der EK 1 sowie die in Prüfung befindliche Verlängerung der SB 70 Jülich Titz über Jackerath, Holzweiler und Kückhoven nach Erkelenz ein ähnliches Angebot dar.

 

Ralf Dick vom Amt für Umwelt und Verkehrsplanung des Kreises Heinsberg wird in der Sitzung die wesentlichen Inhalte des Nahverkehrsplanes, bezogen auf das Stadtgebiet Erkelenz, darstellen.

 

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Beschlussentwurf

"1. Die 4. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Heinsberg wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Stadt Erkelenz gibt im laufenden Aufstellungsverfahren folgende Stellungnahme ab:

  • Die Taktverdichtung der Stadtbuslinie EK 4 von 1 Stunden-Takt auf ½ Stunden-Takt ist anzustreben. Hierbei soll die Ortschaft Borschemich mit dem ErkaBus bedient werden.
  • Der Kreis Heinsberg wird gebeten, die Auflistung zur Barrierefreiheit an Haltestellen des ÖPNV in Zusammenarbeit mit der Verwaltung zu überarbeiten und zu aktualisieren und in einigen Punkten zur Dringlichkeit von Ausbaumaßnahmen zu überdenken."
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Klima-Check

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja.

 

Durch die Verabschiedung des Nahverkehrsplanes wird das Angebot im SPNV/ÖPNV gestärkt und erweitert. Die Verkehrsmittelwahl bei den Bürger*innen könnte somit zugunsten des Umweltverbundes ausfallen und damit CO2 Einsparungen im MIV bedeuten.

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Finanz. Auswirkung

Die entstehenden Verluste aus dem Betrieb des ÖPNV werden größtenteils über die steuerlichen Querverbünde und die Kreisumlage refinanziert.

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Anlagen

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