Beschlussvorlage - A 20/006/2025

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg

rd. 4,50 %

Stadt Geilenkirchen

rd. 0,83 %

Stadt Übach-Palenberg

rd. 0,76 %

Stadt Hückelhoven

rd. 0,69 %

Stadt Wassenberg

rd. 0,45 %

Stadt Heinsberg

rd. 0,38 %

Stadt Erkelenz

rd. 0,37 %

Gemeinde Gangelt

rd. 0,32 %

Gemeinde Selfkant

rd. 0,27 %

Gemeinde Waldfeucht

rd. 0,27 %

Stadt Wegberg

rd. 0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten

rd. 0,02 %

Zusammen

rd. 8,95 %

 

Trotz dieser geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, da die vorzunehmenden Änderungen der Gesellschaftsverträge bei den Tochter- und Enkelgesellschaften der NEW AG als wesentlich zu bewerten sind.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die zur „Anpassung der Gesellschaftsverträge und Satzungen von Beteiligungen des Kreises Heinsberg an die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bei den Tochtergesellschaften der NEW AG hier: 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz mit Anpassungen des § 108 GO NRW“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 25.02.2025 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.

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Beschlussentwurf

„1. Der Anpassung der Gesellschaftsverträge der Beteiligungen

 

  1. New Smart City
  2. NEW Stadtentfalter Quartiere GmbH
  3. Stadtentfalter GmbH
  4. Stadtentfalter Jüchen GmbH
  5. NEW Re GmbH
  6. NEW Windenergie Verwaltung GmbH
  7. NEW Windpark Linnich GmbH & Co. KG
  8. Windpark Jüchen & NEW GmbH & Co. KG
  9. Windpark Jüchen & NEW Verwaltung GmbH
  10. NEW Windpark Jülich GmbH & Co. KG
  11. BMR Windenergie Jülich GmbH & Co. KG
  12. Stromnetzgesellschaft Schwalmtal GmbH
  13. Stromverwaltung Schwalmtal GmbH
  14. NEW Kreis Viersen GmbH
  15. D E M GmbH

 

entsprechend den beigefügten Anlagen an die geänderten Vorschriften der GO NRW wird zugestimmt.

 

2. Die Vertreter der Stadt Erkelenz in der Kreiswerke Heinsberg GmbH, in der NEW Kommunalholding GmbH und in der NEW AG werden ermächtigt, die Änderungen umzusetzen und redaktionellen Anpassungen zuzustimmen und diese vorzunehmen.“

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Klima-Check

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Nein.

 

Der Beschlussentwurf hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder Klimafolgenanpassungen.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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