Beschlussvorlage - A 66/002/2025

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Der Straßenabschnitt Anton-Heinen-Straße zwischen Brückstraße und Krefelder Straße ist aufgrund seines Alters und des schlechten Zustands ausbaubedürftig.

Mit der vorliegenden Planung erfolgt ein Ausbau des Straßenzuges im Trennprinzip. Beidseitig ist eine Gehweganlage aus Betonsteinpflaster vorgesehen. Angesichts des großen vorhandenen Straßenquerschnittes stehen ausreichende Breiten, zumeist größer als 2,0 m, für den Gehweg zur Verfügung. Innerhalb der Nebenanlagen wurden sowohl Längsparker als auch einige Schrägparker integriert. Das Parken kann künftig innerhalb dieser Parkbuchten und auf der Fahrbahn erfolgen. Soweit auf Grund gegebener Randbedingungen möglich (Versorgungsleitungen, Kanäle und Zufahrten), werden an Einzelstandorten Bäume gepflanzt.

 

Die Fahrbahn selbst wird in 5,25 m Breite in Asphaltbauweise hergestellt. Für die Barrierefreiheit werden entsprechende taktile Elemente vorgesehen. Zur Geschwindigkeitsdämpfung werden in den Knotenpunkten mit den einmündenden Straßen Karl-Platz-Straße, Oestricher Straße und Baumschulweg Aufpflasterungen mit Rampensteinen eingerichtet. Der Straßenzug selbst ist dabei weiterhin Bestandteil der 30er Zone mit Rechts-vor-Links-Regelung.

Eine Ausnahme in der Vorfahrtregelung bildet dabei die Einmündung mit der Oestricher Straße. Auf dieser soll künftig die Radvorrangroute Nord verlaufen und die Anton-Heinen-Straße in Richtung Ziegelweiher queren. Die Radvorrangroute befindet sich ebenfalls aktuell in Planung und sieht eine Bevorrechtigung (abknickende Vorfahrt) auf der Anton-Heinen-Straße (von der Krefelder Straße kommend) in die Oestricher Straße hinein und umgekehrt vor. Um dem Radfahrer ein komfortables Abbiegen in den Ziegelweiher zu ermöglichen, wurde in Fahrbahnmitte eine großzügige Aufstellfläche im Schutze einer Mittelinsel eingeplant. Diese Mittelinsel bietet gleichzeitig dem Fußgänger eine sichere Querungsmöglichkeit.

 

Für die Entwässerungsanlagen des Straßenkörpers sind in entsprechender Anzahl Straßenabläufe vorgesehen. Das anfallende Oberflächenwasser aller Verkehrsflächen wird dem vorhandenen Mischwasserkanal zugeführt.

Die vorhandenen Hausanschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken wurden, soweit möglich, vorab mittels Kamerabefahrung inspiziert. Sanierungsbedürftige Leitungen wurden gekennzeichnet. Erforderliche Reparaturen werden im Zuge der Ausbauarbeiten durchgeführt und sind satzungsgemäß für die Anschlussnehmer kostenpflichtig.

 

Die öffentlichen Straßenbeleuchtungskörper wurden vor einigen Jahren saniert (aktuell LED-Leuchten). Im Zuge der anstehenden Straßenbauarbeiten erfolgt eine Erneuerung des Beleuchtungskabels.

 

Der Ausbauvorschlag ist mit der zuständigen Verkehrsordnungsbehörde im Haus abgestimmt.

 

Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens wurden alle Anlieger informiert und angehört. Sämtliche Rückmeldungen daraus wurden abgewogen. Innerhalb des Beteiligungsverfahrens hatten die Anlieger auch die Möglichkeit, den Zustand des eigenen Hausanschlusses über die enthaltenen Planunterlagen einzusehen.

 

Auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) gilt für alle straßenbaulichen Maßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 01.01.2024 beschlossen werden, das Beitragserhebungsverbot. Die Anlieger werden somit nicht mehr zu Beitragszahlungen herangezogen. Die dadurch entstehenden Beitragsausfälle erstattet das Land NRW den Gemeinden und Gemeindeverbänden.

 

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Beschlussentwurf

„Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Straßenerneuerung der Anton-Heinen-Straße zwischen Krefelder Straße und Brückstraße einschließlich der Erneuerung des Beleuchtungskabels gemäß Zeichnung

Lageplan Straßenbau: 728.2.401 und 402

Querschnitt Straßenbau: 728.2.403

Lageplan Hausanschlusssanierung 728.1.401 und 402

Auswertung Bürgerbeteiligung

durchzuführen.“

 

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Klima-Check

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Nein.

 

Straßenerneuerung innerhalb des Bestandes.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant:

Straßenbau: 1.000.000 Euro Maßnahme E12010062

Straßenbeleuchtung: 45.000 Euro Maßnahme T12020013

Für die Jahre 2025 und 2026 ist derzeit ein Gesamtinvestitionsvolumen von 1,4 Mio. Euro für den Straßenbau eingeplant.

 

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Anlagen

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