Beschlussvorlage - A 66/001/2025

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Seit dem 01.07.2023 hat die Spie-SAG-GmbH die Unterhaltung sowie die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in Erkelenz übernommen.

 

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wurde auch ein mehrjähriges Sanierungskonzept für die Beleuchtung in Auftrag gegeben. Dieses beinhaltet unter anderem die Entflechtung des Beleuchtungsnetzes, die Erneuerung der Beleuchtung und die vollständige Umrüstung der Anlage auf LED-Technik.

 

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen (siehe Anlage) sollen nun auf Grundlage des o.g. Sanierungskonzeptes ausgeführt werden.

Auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) gilt für alle straßenbaulichen Maßnahmen, die von dem zuständigen Organ ab dem 01.01.2024 beschlossen werden, das Beitragserhebungsverbot. Die Anlieger werden somit nicht mehr zu Beitragszahlungen herangezogen. Die dadurch entstehenden Beitragsausfälle erstattet das Land NRW den Gemeinden und Gemeindeverbänden.

 

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Beschlussentwurf

„Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Vorschriften des KAG NRW auf Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages.

Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“

 

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Klima-Check

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja.

 

 

Durch die Umrüstung auf LED Leuchten wird der Energieverbrauch deutlich gesenkt.

 

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Finanz. Auswirkung

Für die Beleuchtungsmaßnahmen sind die benötigten und in der Anlage aufgeführten Mittel auf den entsprechenden Investitionskonten für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant.

 

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Anlagen

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