Beschlussvorlage - A 61/007/2025

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Mit Schreiben vom 13.01.2025 wurde die Stadt Erkelenz durch die Bezirksregierung Köln zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilplan Erneuerbare  Energien beteiligt. 

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 den Planentwurf des Regionalplans Köln, Teilplan Erneuerbare Energien zur öffentlichen Auslegung  bzw. Veröffentlichung beschlossen. 

 

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten  öffentlichen Stellen in der Zeit vom 13. Januar bis einschließlich 13. Februar 2025 Stellungnahmen zu der Planunterlage, die aus Textlichen Festlegungen, Zeichnerischen Festlegungen, Begründung und 
Umweltbericht besteht, vorbringen können (§13 LPlG NRW i. V. m. § 9 Abs. 2 und 3 ROG). 

Die Planunterlage kann unter folgendem eingesehen werden:  

https://url.nrw/regionalplanungsverfahren

 

Ein Auszug  der Planunterlagen für den Kreis Heinsberg ist zudem als Anlage beigefügt.

Weiteres Verfahren der Bezirksregierung Köln 
Sowohl die Stellungnahmen der Öffentlichkeit als auch die der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen der Planunterlage führen, löst dies eine erneute öffentliche Auslegung aus.  

Zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens informiert die Regionalplanungsbehörde den Regionalrat Köln über die eingegangenen Stellungnahmen und legt ihm abschließend sämtliche Argumente aus  den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Ausgleichsvorschläge vor. Der Regionalrat führt auf dieser Basis dann eine Abwägung durch und trifft mit dem Feststellungsbeschluss am Ende des Verfahrens schließlich seine finale Entscheidung auch über alle Stellungnahmen.

 

Erläuterung des bisherigen Verfahrens

Die Aufstellung des Teilplans Erneuerbare Energien wurde seitens der Bezirksregierung mehrfach verschoben.

Bereits im Jahr 2023 erfolgte eine erste informelle Beteiligung der Gemeinden. Hier hat die Stadtverwaltung seinerzeit mit Datum vom 26.04.2023 eine Stellungnahme abgegeben und auf das Verfahren der seinerzeit laufenden 44. Änderung des Flächennutzungsplanes (Überarbeitung Konzentrationszonen Windkraft) verwiesen und gebeten, die dort im Rahmen des Planungskonzepts ermittelten Flächen in den Regionalplan aufzunehmen. Parallel wurden die Gemeinden seinerzeit gebeten, zu vorhandenen bzw. seinerzeit in Genehmigungsverfahren befindlichen Windkraftanlagen Informationen bereitzustellen. Dies wurde seitens der Stadtverwaltung mit Datum vom 21.04.2023 erledigt.

 

Ende Februar 2024 erfolgte seitens der Bezirksregierung Köln im Rahmen einer Videokonferenz ein informeller Vorentwurf mit geplanten Windenergiebereichen. Hier waren seinerzeit nicht nur die von der Stadt Erkelenz benannten Bereiche enthalten sondern auch Flächen bei Golkrath/Matzerath und Oerath. Im Nachgang der Videokonferenz erfolgten mehrere Gespräche seitens der Stadtverwaltung mit der Bezirksregierung sowie Anschreiben an den Vorsitzenden des Regionalrats. Diese hatten das Ziel, die beiden Windenergiebereiche bei Golkrath/Matzerath sowie Oerath aus dem Regionalplan zu streichen.

 

Im März 2024 erfolgte durch die Bezirksregierung Köln die Beteiligung im Rahmen des Scopings.

Hier hat die Stadtverwaltung mit Schreiben vom 21.03.2024 erneut die Streichung der o.g. Flächen gefordert und auf das Schutzgut Mensch hier: Naherholung verwiesen.

 

Für die Fläche bei Oerath ist der Stadtverwaltung die Streichung aus dem Entwurf des Regionalplans gelungen.

Mit E-Mail vom 09.08.2024 bat die Stadtverwaltung erneut um Streichung der Fläche bei Golkrath/Matzerath.

 

Die Fläche bei Golkrath/Matzerath ist in dem mit Schreiben vom 13.01.25 mitgeteilten Unterlagen nach wie vor enthalten.

Neu ist in den Unterlagen zudem eine Fläche nördlich Schwanenberg, welche sich überwiegend auf Flächen der Stadt Wegberg befindet.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt die beigefügte Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln zu senden.

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Beschlussentwurf

  "1. Der Stellungnahme der Stadt Erkelenz zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilplan Erneuerbare Energien wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln zu übersenden."

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Klima-Check

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Nein.

 

Der Regionalplan selber schafft keine Baurechte und wird nicht durch den Rat der Stadt Erkelenz beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

 keine

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Anlagen

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