Beschlussvorlage - A 61/006/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
Teilplan nichtenergetische Rohstoffe
hier: Stellungnahme der Stadt Erkelenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Michael Joos
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Erkelenz
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Entscheidung
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12.02.2025
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Tatbestand
Mit Schreiben vom 13.01.2025 wurde die Stadt Erkelenz durch die Bezirksregierung Köln zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilplan nichtenergetische Rohstoffe beteiligt.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 den dritten Planentwurf des Regionalplans Köln, Teilplan nichtenergetische Rohstoffe zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit vom 13. Januar bis einschließlich 13. Februar 2025 Stellungnahmen zu der Planunterlage, die aus Textlichen Festlegungen, Zeichnerischen Festlegungen, Begründung und Umweltbericht besteht, vorbringen können (§13 LPlG NRW i. V. m. § 9 Abs. 2 und 3 ROG).
Die Planunterlage kann unter folgendem Link eingesehen werden:
https://url.nrw/regionalplanungsverfahren
Weiteres Verfahren der Bezirksregierung Köln
Sowohl die Stellungnahmen der Öffentlichkeit als auch die der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet. Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen der Planunterlage führen, löst dies eine erneute öffentliche Auslegung aus.
Zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens informiert die Regionalplanungsbehörde den Regionalrat Köln über die eingegangenen Stellungnahmen und legt ihm abschließend sämtliche Argumente aus den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Ausgleichsvorschläge vor. Der Regionalrat führt auf dieser Basis dann eine Abwägung durch und trifft mit dem Feststellungsbeschluss am Ende des Verfahrens schließlich seine finale Entscheidung auch über alle Stellungnahmen.
Erläuterung des bisherigen Verfahrens
Es handelt sich bei dem Teilplan nichtenergetische Rohstoffe bereits um den dritten Planentwurf.
Das formelle Verfahren dauert bereits seit 2020 an. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 13.03.2020 den ersten Planentwurf beschlossen und eine Beteiligung gestartet. Diese Phase lag damit in der Hochphase der Corona Epidemie.
Parallel und bereits vor dem genannten Beschluss zu der Beteiligung fanden mehrere sogenannte Abgrabungskonferenzen durch die Bezirksregierung Köln statt. Ziel dieser Konferenzen war es zu ermitteln, wo im Regierungsbezirk Köln Flächen für den Abbau nichtenergetischer Rohstoffe gesichert werden können.
Im Rahmen der o.g. Beteiligung wurden von den Gemeinden Fragebögen ausgefüllt, mittels welcher diese Flächen melden konnten.
Für das Stadtgebiet von Erkelenz wurde Ende 2020 nur eine Fläche von Seiten der Stadtverwaltung gemeldet. Es handelt sich um die Fläche zum Abbau von Ton/Schluff im Bereich A46/Alfred-Wirth-Straße/Wockerather Weg. Das Interesse wurde vorab mit dem ansässigen Betrieb abgestimmt.
Im ersten Planentwurf des Regionalplans waren seinerzeit an verschiedenen Orten im Stadtgebiet Flächen für den Abbau von nicht energetischen Rohstoffen vorgesehen.
Die Verwaltung hat sich gegenüber der Bezirksregierung Köln gegen diese Ausweisungen ausgesprochen. Gründe hierfür waren die bereits vorhandenen Abgrabungen an diversen Stellen im Stadtgebiet und die starke Inanspruchnahme von Flächen durch den Braunkohletagebau.
In den folgenden Jahren wurden von verschiedenen Firmen bei der Stadt Erkelenz angefragt, ob sie Abgrabungsinteressen unterstützen würde. Dies wurde vor den zuvor benannten Hintergründen seitens der Verwaltung abgelehnt. Mittels Abgrabungsinteressen und eines sog. Lokalen Konsens hätten Flächen die Möglichkeit gehabt in den Regionalplan, Teilplan nichtenergetische Rohstoffe aufgenommen zu werden.
Der zweite Planentwurf wurde im Frühjahr 2024 (Schreiben vom 16.05.2024) in die Beteiligung gegeben. In diesem waren keine Flächen im Stadtgebiet verzeichnet. Dies ist vor o.g. Hintergrund positiv zu werten. Allerdings war hier auch nicht die Erweiterung der bestehenden Abgrabung im Bereich A46/Alfred-Wirth-Straße/Wockerather Weg enthalten. Dies ist auf die Flächengröße zurückzuführen. Aufgrund des Maßstabes des Regionalplans werden hier Flächen ab 10 ha dargestellt. Diese Größe wird an dem Standort nicht erreicht.
Die Belange des ansässigen Betriebs können über neue textliche Regelungen im Regionalplan gewahrt werden.
So enthielt der Entwurf einen Bestandsschutz für genehmigte Abgrabungen, auch wenn diese die Flächengröße von 10 ha nicht erreichen. Des Weiteren enthielt der zweite Planentwurf eine Erweiterungsklausel für bestehende und genehmigte Abgrabungen. Diese dürfen um max. 5 ha und max. 50 % des Bestandes erweitert werden.
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung würde diese Regelungen für den bestehenden Betrieb greifen. Aus diesem Grund hat sich die Verwaltung in Abstimmung mit dem ansässigen Betrieb entschieden seinerzeit keine Stellungnahme abzugeben und auch nicht die politischen Gremien zu informieren.
Der nun vorliegende dritte Planentwurf wurde im Vergleich zum zweiten Planentwurf auf dem Stadtgebiet der Stadt Erkelenz nicht verändert.
Das bedeutet: Neue Abgrabungen für nicht energetische Rohstoffe sind nicht vorgesehen. Die Belange des ansässigen Betriebes werden gewahrt.
Insofern empfiehlt die Stadtverwaltung keine Stellungnahme im laufenden Verfahren abzugeben.
