Beschlussvorlage - A 50/002/2025

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Beratungsfolge

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Tatbestand

Entwicklung der Fallzahlen (Personenzahl) untergebrachter Personen in städtischen Unterkünften (Vergleichszeitpunkte 18.09.2023 - > 22.01.2025)

 

Im Betrachtungszeitraum September 2023 bis Januar 2025 hat sich die Fallzahl der untergebrachten geflüchteten Menschen in der Stadt Erkelenz in städtischen Unterkünften reduziert. Die Anzahl der städtisch untergebrachten Personen ist von 657 auf 624 Personen gesunken.

 

Daneben sind 297 ukrainische Kriegsflüchtlinge in privat zur Verfügung gestelltem Wohnraum bzw. in selbst angemieteten Wohnungen auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz untergebracht.

Hieraus ergibt sich eine Gesamtzahl an untergebrachten Personen zum 22.01.2025 von 921.

 

Unterbringungsart

Stand

18.09.2023

Stand 22.01.2025

Veränderung 18.09.2023. – 22.01.2025 .(+/-)

Städt. Übergangsheime (Neuhaus)

127

84

-43

Stadteigene Wohnungen/Häuser

30

32

+2

Gemietete Wohnungen/Häuser

368

365

-3

Container Katzemer Str. /

Kückhoven

34

45

+11

Container Richard-Lucas-Str. /

Erkelenz

35

32

-3

Alte Schule Keyenberg

Lindenallee 27 – alt -

63

66

+3

Zwischensumme städtische

Unterbringungen

657

624

-33

Ukrainische Kriegsflüchtlinge in privat zur Verfügung gestellten Wohnraum bzw. eigener Mietvertrag

228

297

+69

SUMMEN

885

921

+36

 

Ein Ende der Flüchtlingszuweisungen ist auch weiterhin nicht absehbar. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen weist auch für 2025 darauf hin, dass mit einer Abnahme der Zuweisungen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen sein wird. Eine seriöse Prognose von konkreten Zuweisungszahlen ist daher nicht möglich.

 

Seit März 2022 werden in den Altortschaften Kuckum, Berverath und Unterwestrich Wohneinheiten von RWE Power angemietet und für die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine genutzt.  Aktuell verfügt die Stadt über 38 angemietete Wohnhäuser. Dies bedeutet gegenüber der letzten Erhebung (36 Häuser) eine Steigerung um 2 Wohnhäuser. In den hier bereitgestellten Wohneinheiten konnten bislang (Stand 31.12.2024) 301 geflüchtete Personen, durchgehend aus der Ukraine, untergebracht werden. Insgesamt halten sich derzeit 598 geflüchtete Menschen aus der Ukraine in Erkelenz auf. Davon sind 301 in unseren Unterkünften und 297 privat untergebracht. Seit der letzten Erhebung am 18.09.2023 (für die Ausschusssitzung für Generationen und Soziales am 18.10.2023) wurden uns weitere 196 Geflüchtete aus der Ukraine zugewiesen. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat die Stadt Erkelenz somit insgesamt 797 Personen aus der Ukraine aufgenommen.

 

Da der Zuzug von ukrainischen Kriegsflüchtlingen anhält, müssen auch weiterhin Häuser kurzfristig zur Nutzung bereitgestellt werden. Die erforderliche Aufbereitung und Ausstattung der Häuser erfolgt derzeit durch das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales, das Bauaufsichts- und Hochbauamt, durch den städt. Baubetriebshof und durch diverse private Unternehmen, die seitens der Verwaltung beauftragt werden. Daneben entsteht eine stadtinterne Lagerlogistik, da eine große Anzahl von eingelagerten Ausstattungsmaterialien wie Betten, Matratzen, Bettwäsche, Spinde, Tische, Stühle, Erstausstattungen, etc., regelmäßig beschafft und aufwendig verwaltet werden müssen.

 

Neben den Flüchtlingen aus der Ukraine erhält die Stadt Erkelenz weiterhin Zuweisungen von Personen aus anderen Staaten. Dafür wurde die alte Grundschule in Keyenberg (alt) als Übergangsheim für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet. Aktuell leben dort 66 Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Nach erfolgtem Ausbau können nun bis zu 119 Menschen dort untergebracht werden. Die Betreuung der Menschen vor Ort wird durch das Deutsche Rote Kreuz sichergestellt, deren Mitarbeitende täglich (außer sonntags) von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr in der Einrichtung sind. In der übrigen Zeit ist ein Sicherheitsdienst vor Ort, da das Zusammenleben so vieler Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern nicht immer einfach und reibungslos ist.

 

Personen die aktuell über eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung verfügen, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Um sicherzugehen, dass sich alle in Frage kommenden Personen auch aktuell in unseren Zuständigkeitsbereich aufhalten, erfolgt weiterhin eine monatliche Kontrolle in der Leonhardkapelle, wobei alle Personen persönlich unter Vorlage ihres aktuellen Aufenthaltstitels vorsprechen müssen. Durch diese Kontrolle soll eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Asylbewerberleistungen vermieden werden. Zum Stichtag 31.12.2024 bezogen 174 Bedarfsgemeinschaften (= 243 Personen) in Erkelenz Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage ist ein Abfluss von Personen aus den Übergangsheimen auch weiterhin nicht nennenswert bzw. nicht realistisch zu erwarten.

 

Aktuelle Zuweisungsquote:

 

Auf Grundlage des § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.

Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg und richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt (§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz).

 

Die Quote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz weist zum Stand: 03.01.2025 eine Erfüllungsquote für die Stadt Erkelenz in Höhe von 90,86 % aus. Hieraus ergibt sich eine rechnerische Aufnahmeverpflichtung für die Stadt Erkelenz von weiteren 75 Personen. Eine zukunftsweisende Aussage kann aus der aktuellen Quote von 90,86 % nicht abgeleitet werden, da die zu verteilenden Flüchtlinge nach wie vor landesseitig nicht abnehmen und ein weiterer Zulauf wie oben bereits beschrieben für die nächste Zeit unverändert prognostiziert wird.

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Beschlussentwurf

„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.“

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Klima-Check

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Nein.

 

 

 

Keine Klimarelevanz.

 

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Finanz. Auswirkung

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