02.07.2014 - 8 Kreissparkasse Heinsberg - Zweckverbandsversamm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 02.07.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs beantragt zu den Tagesordnungspunkten A 8 „Kreissparkasse Heinsberg - Zweckverbandsversammlung“, A 9 „Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung“ und A 10 „Regionalbeirat der NEW-AG“, dass die Mitglieder des Rates im öffentlichen Teil oder im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates über die Ergebnisse in den einzelnen Gremien sowie über die Aufwandsentschädigung unterrichtet werden.
Bürgermeister Jansen teilt mit, dass man vorgegebene gesetzliche Vorschriften einhalten müsse.
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen führt hierzu ergänzend aus, dass in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen unter § 113 Abs. 5 abschließend geregelt sei, dass die Vertreter der Gemeinde den Rat über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten hätten. Die Unterrichtungspflicht bestehe nur, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt sei.
Ratsherr Pütz erklärt, dass seiner Meinung nach für die Mitglieder in diesen Gremien ein verpflichtendes Mandat möglich sei.
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert, dass es sich bei der Unterrichtungspflicht um Angelegenheiten von besonderer Bedeutung handeln müsse. Eine generelle Unterrichtungspflicht stehe nicht im Einklang mit der freien Ausübung des Mandates. Bei der Entsendung der Mitglieder bzw. persönlichen Vertreter/in hätten die Mitglieder des Rates Einflussmöglichkeiten.
Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen teilt mit, dass der Rat bisher nicht unterrichtet worden sei.
Bürgermeister Jansen erwidert hierzu, dass dies generell nicht so zutreffe. So würden z. B. die Fraktionsvorsitzenden frühzeitig, weit bevor Beschlüsse anstünden, von ihm als Beiratsmitglied der NEW über die Veränderung der Strukturen/Bildung der Kommunalholding informiert.
Ratsherr Przibylla erklärt, dass es Ausschließungsgründe gebe und verweist auf die Geschäftsberichte der Kreissparkasse Heinsberg.
Fraktionsvorsitzender Merkens teilt mit, dass Ratsherr Peter London durch Ratsherrn Hans-Josef Paffen und Ratsherr Stephan Muckel durch Ratsfrau Karin Mainka in der Zweckverbandsversammlung vertreten werden solle.
Bürgermeister Jansen nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss:
„In die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Heinsberg werden von der Stadt Erkelenz entsandt:
LFD. Nr. | MITGLIED | PERSÖNLICHE(R) VERTRETER/IN |
01 | Ratsherr Peter London | Ratsherr Hans-Josef Paffen |
02 | Ratsherr Stephan Muckel | Ratsfrau Karin Mainka |
03 | Ratsherr Michael Tüffers | Ratsherr Andreas Dahlke |
04 | Ratsfrau Christel Honold-Ziegahn | Ratsfrau Schirrmeister-Heinen |
Ferner wird aufgrund § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW bestellt: | ||
05 | Bürgermeister Peter Jansen | Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen.“ |