02.07.2014 - 3.1 Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1. Es wird festgestellt, dass

 

a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,

b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der   Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,

c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden,

d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern.

 

2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.

 

 3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.“

 

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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