11.12.2013 - 6.1 Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2012, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach Paragraph 101 GO NRW zusammengefasst, dass

 

  1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

  1. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

  1. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;

 

  1. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

2) Der Jahresabschluss 2012 wird gemäß Paragraph 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.

 

3) Der Jahresfehlbetrag von 3.110.459,80 € wird gemäß Paragraph 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

4) Die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 bis 2009 in Höhe von 7.822.725,81 € werden gemäß den Vorschriften des 1. NKF Weiterentwicklungsgesetzes der Allgemeinen Rücklage entnommen und der Ausgleichsrücklage zugeführt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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