18.12.2013 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 0310.2 "Unterhahn", Erkelenz-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.              Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0310.2 „Unterhahn“, Erkelenz-Gerderhahn, wird beschlossen.

2.               Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0310.2 „Unterhahn“, Erkelenz-Gerderhahn, zu erarbeiten.

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0310.2 „Unterhahn“, Erkelenz-Gerderhahn, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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