13.12.2012 - 3.2 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2013 mit Erf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.08.2012 (GV. NRW. S. 296), wird:

 

  1. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt.

Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.474.376 EUR

 

b) die Erträge auf

10.518.951 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

10.978.772 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

14.241.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2013 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.245.772 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.850.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

 

II.              Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2012 – 2016, beschlossen.“

 

Der Wirtschaftsplan 2013 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms, für die Jahre 2012 - 2016 sind dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?TOLFDNR=8568&selfaction=print