12.12.2012 - 2.1 Gewährung eines Zuschusses an Pro Musica e.V. i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Pro Musica e.V. wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2013 zur Erfüllung seiner Aufgaben im Jahr 2013 ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt. Die Verwendung der Mittel ist spätestens zum 31.12.2013 nachzuweisen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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