10.12.2012 - 2 Dritte Änderung der Abfallsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Anmerkung: Die städtische Abfallsatzung soll an die Vorschriften des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsprechend der Mustersatzung des StGB angepasst werden.
- Datum:
- Mo., 10.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 30 - Rechts- und Ordnungsamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt sinngemäß und zusammengefasst folgenden Tatbestand der Sitzungsvorlage vor:
Am 29. Februar 2012 ist im Bundesgesetzblatt das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Nachfolgegesetz des bisherigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes verkündet worden (BGBL I 2012 S. 212 ff). Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist am 01.06.2012 in Kraft getreten.
Vor dem Hintergrund der geänderten Rechtsgrundlage ist auch eine Änderung der Abfallsatzung der Stadt Erkelenz erforderlich. Die Verwaltung hat diese Änderung nach der aktuellen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorgenommen. Die grundlegenden spezifischen Regelungen der Abfallentsorgung (§§ 9 - 17) in der Stadt Erkelenz haben sich inhaltlich nicht geändert.
Die Änderungen sind in dem als Anlage beigefügten Entwurf der geänderten Satzung farbig dargestellt. Bei dieser Gelegenheit wurden auch Änderungen/Ergänzungen redaktioneller Art vorgenommen, um Regelungen zur Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz der tatsächlichen Durchführung entsprechend verständlicher und eindeutiger darzustellen. So führte z. B. die bisherige Anlage 1 zur Satzung (Positivkatalog der Abfälle, die von der Stadt eingesammelt werden) alle Abfallarten auf, die auf der Anlage des Kreises angenommen werden. Diese wurden und werden jedoch nicht alle von der Stadt Erkelenz gesammelt und dorthin transportiert. Der neue Katalog wurde entsprechend geändert. Die Anlage 2 zur Satzung (Positivkatalog für Schadstoffe) wurde klarstellend und als zusätzliche Information für die Anschlussnehmer in Anlehnung an das Leistungsverzeichnis des Los 3 der EU-weit durchgeführten Ausschreibung aufgenommen und zeigt auf, welche Schadstoffe von der Stadt Erkelenz gesammelt werden. Die bisherige Anlage 2 (Liste der Kategorien und Geräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz) wird dadurch Anlage 3.
Die geänderte Satzung soll zum 01.01.2013 in Kraft treten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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