21.11.2012 - 3 Gewährung eines Zuschusses an Pro Musica e.V. i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert, dass Pro Musica e.V.  zur Erfüllung seiner Aufgaben im Jahr 2013 einen Zuschuss beantragt habe. Durch die Gewährung eines Zuschusses i.H.v. 1.500,-- € sei die sehr gute Arbeit des Vereines auch im kommenden Jahr gesichert.

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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Pro Musica  e.V. wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2013 zur Erfüllung seiner Aufgaben im Jahr 2013 ein Zuschuss in Höhe von 1.500,-- € gewährt. Die Verwendung der Mittel ist spätestens zum 31.12.2013 nachzuweisen.“

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Abstimmungsergebnis:

 

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