18.09.2012 - 11 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Aufstellung der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.                                              

2.              Über die Aufhebung der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

3.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen werden, ist die 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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