31.01.2012 - 7 Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring-Zentralfriedh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 31.01.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Planungsamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Amtsleiter Orth stellt den Bebauungsplanentwurf vor. Es sind Grundstücksflächen vorgesehen, die mit freistehenden Einfamilienhäusern bebaut werden können.
Ratsherr Stommel fragt nach, welcher Preis für die Grundstücke als angemessen herangezogen werden kann?
Technischer Lurweg antwortet, dass es sich um Grundstücke in guter Lage handelt. Der Grundstückspreis wird im weiteren Bebauungsplanverfahren festzulegen sein.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VI/2 „Schulring-Zentralfriedhof“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
2, Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Vorentwurfes einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/2 „Schulring-Zentralfriedhof“, Erkelenz-Mitte zu erarbeiten.
3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/2 „Schulring-Zentralfriedhof“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
4. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/2 „Schulring-Zentralfriedhof“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 Auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
691,2 kB
|