21.12.2011 - 9.2 8. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass es in der Präambel „zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Bürgerbeteiligung vom 13.12.2011 (GV. NRW S. 685) heißen müsse und nicht „geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW S. 666) sowie muss es in der Präambel „(GV. NRW S. 963)“ heißen und nicht „(GV. NRW S. 438)“. Die Änderungen in der 8. Änderungssatzung vom 21.12.2011 zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke, deren Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen – Entwässerungssatzung – der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 würden vorgenommen.

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Beschluss:

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 8. Änderung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 wird hiermit erlassen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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