08.12.2011 - 3.1 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2012 mit Erf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 963), wird:

 

I. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt.

Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2012 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.412.146 EUR

 

b) die Erträge auf

10.460.053 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

4.197.746 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

7.425.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2012 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 4.055.746 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.450.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

 

II. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines

Investitionsprogramms, für die Jahre 2011 - 2015 beschlossen.“

 

Der Wirtschaftsplan 2012 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2011 - 2015 sind dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage